Bundestag verabschiedet Signaturgesetz: GI warnt vor unsicheren Anbietern


Heute hat der Deutsche Bundestag die Neufassung des Signaturgesetzes von 1997 verabschiedet. Allerdings sei nicht jede Signatur gleich vertrauenswürdig, stellt die Gesellschaft für Informatik fest und rät zur Vorsicht.

Bonn, 15. Februar 2001 Als „gelungene Umsetzung der EU-Signaturrichtlinie“ hat Prof. Dr. Heinrich C. Mayr, Präsident der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI), die heute vom Deutschen Bundestag verabschiedete Neufassung des Signaturgesetzes aus dem Jahr 1997 bezeichnet.

Mit dem Gesetz würden zwei unterschiedliche Stufen von Signaturverfahren eingeführt, solche mit und ohne amtliches Gütesiegel, erläuterte Mayr. Allerdings biete nur das Signaturverfahren von akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern mit amtlichem Gütesiegel die erforderliche Sicherheit für elektronischen Geschäftsverkehr.

„Eine Signatur ohne Gütesiegel lässt sich in etwa mit der Erklärung eines Wurstwarenherstellers vergleichen, seine Wurst sei garantiert BSE-frei“, so Mayr: „Man kann sich nicht hundertprozentig darauf verlassen.“

„Nur das im Gesetz auf freiwilliger Basis verankerte akkreditierte Signaturverfahren, bei dem sowohl der Diensteanbieter als auch die technischen Komponenten des Signaturverfahrens vorab überprüft werden, genügt den hohen Sicherheitsanforderungen an einen elektronischen Geschäftsverkehr, bei dem sensible Daten ausgetauscht werden“, hob Mayr nachdrücklich hervor. Darüber hinaus seien nur die Signaturen akkreditierter Anbieter nach der neuen Regelung 35 Jahre gültig. Alle anderen Signaturen verlören mit dem Verschwinden des Diensteanbieters ihre Gültigkeit, sodass dann auch beispielsweise Verträge mit dieser einfachen Signatur nicht mehr rechtsgültig seien.

Deshalb fordere die GI alle Behörden, Gerichte, Krankenhäuser, Ärzte, Versicherungen, Anwälte, Steuerberater und ähnliche Stellen, die mit personenbezogenen, vertraulichen Daten umgehen, nachdrücklich auf, ausschließlich Signaturverfahren von akkreditierten Diensteanbietern zu verwenden, so Mayr. Allen anderen Nutzern empfehle die GI, zum eigenen Schutz nur akkreditierte Signaturverfahren zu nutzen.

„Nur so kann die dringend notwendige Sicherheit für den elektronischen Geschäftsverkehr im Internet geschaffen werden“, betonte Mayr. Erst wenn die Menschen von der Sicherheit im elektronischen Geschäftsverkehr überzeugt seien, könne dieser für die Zukunft immens wichtige Geschäftsweg die notwendige breite Akzeptanz in der Bevölkerung finden.

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Cornelia Winter idw

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