Ausschreibung: Fördermittel 2013 des Kompetenzzentrums Verbraucherforschung NRW

1. Zuwendungszweck
Im Jahr 2013 vergibt das Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW (KVF NRW) bei der Verbraucherzentrale NRW Fördermittel zur Durchführung von Projekten im Bereich der Verbraucherforschung. Die thematischen Schwerpunkte sind der nachhaltige und ethische Konsum sowie die sozialpolitische Dimension der Verbraucherpolitik. Die Unterstützung wird in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) und dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt.

2. Art, Umfang und Rechtsgrundlage
Es können Mittel für Projekte bis zur Höhe einer Mitarbeiterstelle von 0,5 TVL 13 (Berechnungsgrundlage sind die Personalmittelsätze der DFG für das Jahr 2012) und Reisekosten im notwendigen Umfang gemäß Landesreisekostengesetz (LRKG) vergeben werden (Förderbeginn: 1. April 2013, Laufzeit bis zu einem Jahr).

Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben, die im Wege einer Anteilsfinanzierung bis zu 90 Prozent gefördert werden können. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Auswahl der Zuwendungsempfänger erfolgt durch den Wissenschaftlichen Beirat und den Lenkungskreis des KVF NRW.

Zuwendungsgeber ist das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW (MIWF). Über die Verwendung der Mittel ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Regelungen zu §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung NRW (LHO NRW) mit zugehörigen Verwaltungsvorschriften sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW). Der Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ist gemäß § 91 LHO NRW zur Prüfung berechtigt.

3. Gegenstand der Förderung
Der Wissenschaftliche Beirat Verbraucher- und Ernährungspolitik beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat sich im Jahr 2010 für eine „differenzierte Strategie in der Verbraucherpolitik“ ausgesprochen und unterschiedliche Verhaltensmuster von Verbraucherinnen und Verbrauchern identifiziert. Mit dem „verletzlichen Verbraucher“ (vulnerable consumer) lenkt der Beirat den Blick auf eine „eher im Abseits der Verbraucherpolitik“ stehende Gruppe, deren besondere Problemlagen bisher Gegenstand der Sozialpolitik-Forschung und die Rechtswissenschaft waren (Micklitz et al. 2010, S. 2). Die „verantwortungsvollen Verbraucher“ (responsible consumer) hingegen orientierten sich bei ihren Konsumentscheidungen an sozialen und ökologischen Standards. „Vor allem die Umwelt- und die Marketingforschung hat die Bedeutung nachhaltigen Konsums und 'verantwortungsvollen' Verhaltens unterstrichen,“ so der Wissenschaftliche Beirat des BMELV (Micklitz et al. 2010, S. 3).
Das KVF NRW möchte im Jahr 2013 diese beiden Verbrauchergruppen in den Mittelpunkt seiner Forschungsförderung stellen. Zur Antragsstellung aufgerufen sind Beiträge aus allen für die Verbraucherforschung relevanten Fachrichtungen (bspw. Haushaltswissenschaften, Informatik, Marketing, Ökonomie, Ökotrophologie, Pflegewissenschaft, Politikwissenschaft, Psychologie, Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaft, etc.). Ein wichtiges Ziel der Förderung ist es, eine Zusammenarbeit über Disziplingrenzen hinweg zu ermöglichen. Deshalb sind auch interdisziplinäre Projekte, welche die sozialpolitischen Aspekte der Verbraucherpolitik oder des nachhaltigen und ethischen Konsums thematisieren, sehr willkommen. Ausdrücklich erwünscht sind auch Projekte, die beide Themenbereiche miteinander verknüpfen.

Im Fokus stehen Vorhaben, die
– innovative Beiträge zur Verhaltensweise und Quantifizierung der genannten Verbrauchergruppen entwickeln,
– neue Erkenntnisse über die Informationsproblematik erarbeiten,
– Ansätze für eine verbesserte Verbraucherarbeit und -bildung sowie zur sozialen und rechtlichen Integration der genannten Verbrauchergruppen entwickeln,
– das theoretische und methodische Fundament einer interdisziplinären und transdisziplinären Verbraucherforschung verbreitern.

Mit der Förderung soll ein Beitrag zur Entwicklung und Stärkung der Verbraucherforschung in Nordrhein-Westfalen geleistet werden. Zugleich möchten die Projektpartner mit der Arbeit des KVF NRW eine Grundlage für evidenzbasiertes verbraucher- und wirtschaftspolitisches Handeln schaffen. Deshalb sollen die Projektbeschreibungen, die Relevanz für die Verbraucherforschung, den Verbraucherschutz und verbraucherpolitisches Handeln besonders hervorheben.

4. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in NRW. Der/die Projektleiter/in muss promoviert und Mitglied im Netzwerk Verbraucherforschung NRW sein. Die Mitgliedschaft im Netzwerk Verbraucherforschung NRW ist kostenlos, ein entsprechender Antrag kann über die Webseite des KVF NRW gestellt (http://www.verbraucherforschung-nrw.de unter „Netzwerk“) gestellt und mit den übrigen Unterlagen eingereicht werden.

5. Verfahren und Antragsunterlagen
Antragstellungen sind bis zum 28. Februar 2013 (Datum des Poststempels) möglich.
Der Antrag muss in digitaler Form (als PDF-Datei per Datenträger oder E-Mail an verbraucherforschung@vz-nrw.de) und einmal in Papierform beim KVF NRW eingereicht werden.
Die Antragsunterlagen senden Sie bitte an folgende Adresse (bitte keine direkten Zuschriften an das MIWF NRW):
Verbraucherzentrale NRW
Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW
Dr. Christian Bala
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf

Der Antrag muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
1. Formblatt „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung“ (Download als doc- und odt-Datei auf der Webseite http://www.verbraucherforschung-nrw.de unter „Förderung“) mit rechtsverbindlichen Unterschriften der antragstellenden Institution (Hochschul- bzw. Institutsleitung) und der Projektleitung.
2. Angaben zum/zur Projektleiter/in. Darin muss ein wissenschaftlicher Lebenslauf mit einem Verzeichnis der fünf wichtigsten forschungsrelevanten Publikationen enthalten sein.
3. Ggf. Antrag auf Mitgliedschaft im Netzwerk Verbraucherforschung NRW.
4. Ggf. Angaben zu den am Projekt beteiligten Wissenschaftler/innen und anderen Partnern.
5. Beschreibung des Projekts (Stand der Forschung, eigene Vorarbeiten, Ziele und Arbeitsprogramm): Die Beschreibung darf maximal zehn DIN-A4-Seiten umfassen, zusätzlich ist eine Kurzzusammenfassung von einer DIN-A4-Seite beizufügen. In der Projektbeschreibung muss die Relevanz für die Verbraucherforschung, den Verbraucherschutz und verbraucherpolitisches Handeln gesondert hervorgehoben werden.

Die eingegangenen Anträge werden durch den Wissenschaftlichen Beirat des KVF NRW begutachtet. Auf der Grundlage dieser Bewertung werden der Wissenschaftliche Beirat und der Lenkungskreis des KVF NRW über eine Förderung entscheiden. Beabsichtigter Förderbeginn ist der 1. April 2013. Die Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung informiert.

6. Kontakt und Rückfragen
Verbraucherzentrale NRW
Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW
Dr. Christian Bala
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Telefon: +49 211 3809-350
E-Mail: verbraucherforschung@vz-nrw.de
Webseite: http://www.verbraucherforschung-nrw.de

7. Literaturnachweis
Micklitz, H. et al., 2010. Der vertrauende, der verletzliche oder der verantwortungsvolle Verbraucher? Plädoyer für eine differenzierte Strategie in der Verbraucherpolitik. Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats Verbraucher- und Ernährungspolitik beim BMELV. Dezember 2010. Berlin: BMELV. Online: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Ministerium/Beiraete/Verbraucherpolitik/2010_12_StrategieVerbraucherpolitik.pdf?__blob=publicationFile

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Dr. Christian Bala idw

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