Neuer Schutzschalter verhindert Kabelbrände
Störlichtbögen treten zum Beispiel als Folge von Spannungsüberschlägen an elektrischen Leitungen oder losen Kontakten auf. Manche Störungen lösen die Sicherung aus, andere werden jedoch bisher nicht abgefangen.
Der neue Brandschutzschalter detektiert alle Arten von Störlichtbögen und schließt so diese Lücke. In den USA sind Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen bereits seit 2008 vorgeschrieben. Siemens führt mit dem Schalter 5SM6 ein entsprechendes Gerät als erster Hersteller in Europa ein.
Etwa ein Drittel aller Brände in Deutschland haben elektrische Ursachen, beispielsweise Fehler in der Installation oder an Geräten. Installationsmängel sind häufig gequetschte oder geknickte Kabel oder durch Nägel verletzte Isolierungen.
Bildet sich ein Störlichtbogen zwischen benachbarten Leitungen, kommt es zum Kurzschluss oder Erdschluss und die Sicherung oder der Fehlerstromschutzschalter lösen aus. Entsteht der Störlichtbogen jedoch innerhalb einer Leitung, beispielsweise an einem Kabelbruch, ändert sich der Stromfluss nicht und der Fehler bleibt unbemerkt.
Mit der Zeit wird die schadhafte Stelle am Lichtbogen so heiß, dass das Kabel zu brennen anfängt.
Der Brandschutzschalter setzt genau hier an und identifiziert jede Art von Störlichtbögen direkt über den Strom- und Spannungsverlauf. Die Schwierigkeit ist, dass in Stromkreisen Lichtbögen auftreten – beispielsweise in Bohrmaschinen oder in Staubsaugern -, bei denen der Schalter nicht auslösen soll.
Eine spezielle Auswertesoftware identifiziert die gefährlichen Störlichtbögen anhand charakteristischer hochfrequenter Anteile in der Stromkurve. Innerhalb von Sekundenbruchteilen wird dann der Stromkreis unterbrochen und der Lichtbogen erlischt.
Der Brandschutzschalter ist so ausgelegt, dass auch ältere Gebäude problemlos nachgerüstet werden können. Der zusätzliche Schutz empfiehlt sich in Schlafräumen, speziell bei Holzwänden, oder im Keller, wo die Waschmaschine ohne Aufsicht läuft. Geeignet ist der Schalter auch für Gebäude, in denen besonderer Schutz erforderlich ist. Das können Kinder- und Altenheime sein oder Gebäude mit wertvollen Gütern wie Museen und Bibliotheken. (IN 2012.09.6)
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