Bürogeräte: Wegweiser für Qualitätszeichen schafft Überblick

Wer einen Blick auf das Typenschild seines Rechners, Bildschirms oder auch seines Bürostuhls wirft, dem springt ein ganzes Heer kryptischer Zeichen ins Auge. Im Verbund mit blauem Umweltengel tummeln sich Energiestern und Euroblume, begleitet von Wortbildmarken wie GS, TCO, FC oder CE.

Doch was auf den ersten Blick so verwirrend aussieht, enthält wichtige Informationen für den Käufer und Nutzer. An den Symbolen lässt sich erkennen, welche gesetzlichen Auflagen, Normen und Qualitätsansprüche das Gerät erfüllt. Mit der jetzt im Internet veröffentlichten Broschüre „Qualitätszeichen für technische Produkte im Büro“ schafft die Bundesanstalt für Arbeitschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mehr Durchblick. In der Informationshilfe für die Beschaffung werden die in Deutschland wesentlichen Qualitätszeichen beschrieben und erläutert, die technische Produkte im Bereich Bildschirmarbeit betreffen. Dazu gehören beispielsweise Drucker, Bildschirme, Tastaturen und Kopierer aber auch Bürotische und Drehstühle.

Beim Kauf solcher Geräte und Arbeitsmittel lohnt sich ein genauer Blick auf die Qualitätszeichen, die Aussagen über Sicherheit, Ergonomie und Umweltschutz machen. Beschaffer in Unternehmen aber auch Verbraucher sollten wissen, das jedes Prüfzeichen für ein bestimmtes Prüfprogramm steht. Dabei können erhebliche Unterschiede auftreten. Mit Hilfe von Tabellen gibt die Broschüre einen schnellen Überblick, wie und was im Einzelnen geprüft wurde.

In Ihrer Systematik unterscheidet die Broschüre zwischen gesetzlichen und privaten Kennzeichnungen. Dabei greifen die einzelnen Kapitel Aspekte der Sicherheit, des Arbeits- und des Umweltschutzes auf. Insbesondere im privaten Bereich ist ein Großteil der Qualitätszeichen interdisziplinär angelegt. Diese Zeichen schließen in ihrer Aussage Aspekte von Sicherheit, Ergonomie und Umweltschutz ein.

Die Informationshilfe für die Beschaffung beginnt mit den gesetzlichen Zeichen der europäischen CE-Kennzeichnung, der WEEE-Kennzeichnung für die Entsorgung von Elektroschrott sowie dem GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit. Dieses Zeichen wird zwar im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz geregelt, seine Verwendung ist jedoch freiwillig. Das Zeichen sagt aus, dass die Sicherheit und Gesundheit des Nutzers beim bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gerätes nicht gefährdet sind.

Bei den privaten Qualitätszeichen legt die Broschüre einen deutlichen Schwerpunkt auf Zeichen mit einem Bezug auf den Arbeitsschutz. Dabei unterscheidet sie zwischen Gütezeichen, Prüfzeichen, Umweltzeichen und Sicherheitszeichen. Mit Hilfe der Broschüre lässt sich das Typenschild an technischen Geräten im Büro einfach entschlüsseln. Damit kann sich der potenzielle Käufer vorab ein Bild machen, ob das Objekt seiner Begierde, auch seine Anforderungen erfüllen wird.

Die Broschüre „Qualitätszeichen für technische Produkte im Büro“ befindet sich im PDF-Format (617 KB) unter der Adresse: http://www.baua.de/nn_11598/de/Publikationen/Fachbeitraege/Gd33.html auf der BAuA-Homepage.

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Jörg Feldmann idw

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