Novelle des Gentechnikrechts bringt Erleichterungen für die Forschung
Anlässlich der Kabinettsbefassung zur Novellierung des Gentechnikrechts sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan am Mittwoch in Berlin: „Ich setze auf die Gentechnik, denn sie kann zur Lösung wichtiger Zukunftsfragen beitragen. Wir wollen die Potentiale der Gentechnik erforschen und nutzen. Es geht zum Beispiel um Pflanzen für nachhaltige Energiegewinnung, um Produktion nachwachsender Rohstoffe oder um Pflanzen, die Dürre und Versalzung aushalten.“
Mit der Novelle des Gentechnikgesetzes seien für die Forschung wichtige Erleichterungen erreicht worden, insbesondere für wissenschaftliche Arbeiten im Labor und bei kontrollierten Freisetzungsversuchen. Es würden aber auch Anwendungsperspektiven gebraucht. „Deshalb werden wir die Praxis zu den Mindestabständen in den nächsten Jahren genau verfolgen“, sagte Schavan.
Bei der Haftung habe man auf Anraten von juristischen Experten keine Änderungen vorgenommen. „Wir lehnen damit auch Forderungen auf eine Erweiterung der Haftung ab“, sagte die Ministerin. Damit ist klar:
Es wird keinen deutschen Sonderweg mit haftungsrelevanten Schwellenwerten unter dem europäischen Wert von 0,9% geben.
Vertragliche Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Abnehmern über niedrigere Schwellenwerte werden keine Haftung zu Lasten des Landwirtes auslösen, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut.
Analysekosten sind nicht von vorne herein vom Gentechnik nutzenden Landwirt zu tragen.
Die Neuregelung des Gentechnikrechts ist ein Ausgleich zwischen den sehr unterschiedlichen Grundpositionen. Das Forschungsministerium will einen Beitrag dazu leisten, die Diskussion auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und Daten zu führen. Dafür wird das Ministerium sowohl die biologische Sicherheitsforschung als auch die Entwicklungsforschung stärken.
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