Wissenschaft von Bürokratie befreit

Der Deutsche Bundestag hat heute das Wissenschaftsfreiheitsgesetz („Gesetz zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen“) beschlossen. Die außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen erhalten dadurch mehr Freiheit bei Finanz- und Personalentscheidungen, bei Beteiligungen und Bauverfahren.

Dazu gehört beispielsweise, dass bürokratische Hemmnisse abgebaut, Kompetenzen gebündelt und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. „Das Gesetz stärkt die Wissenschaftseinrichtungen, damit sie sich im internationalen Wettbewerb auch künftig auf Spitzenniveau bewegen können“, sagte Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung.

Forscherinnen und Forscher sind in besonderem Maße darauf angewiesen, auf aktuelle Entwicklungen und gesellschaftliche Anforderungen – wie etwa die Energiewende oder den demografischen Wandel – flexibel und kurzfristig reagieren zu können. „Gute Forschung ist nicht planbar. Sie braucht Freiraum, um zu gelingen. Die Zeit ist reif für mehr Flexibilität im öffentlichen Haushaltsrecht, für stärkere Leistungsanreize und einen effizienteren Einsatz von Ressourcen. Dazu erhalten die Einrichtungen ein völlig neues Maß an Autonomie und Eigenverantwortung“, sagte Schavan.

Darüber hinaus verstärkt das Gesetz auch die Transparenz in der Wissenschaft. Die Wirtschaftsführung der Wissenschaftseinrichtungen wird von einem adäquaten Monitoring begleitet. Der Einsatz von Ressourcen sowie der wissenschaftliche Fortschritt und Erfolg wird so besser sichtbar. Schavan betonte, die Pilotphase der Wissenschaftsfreiheitsinitative habe gezeigt: „Die Forschungsenrichtungen gehen maßvoll und verantwortungsbewusst mit ihrer Freiheit um. Sie haben unser Vertrauen verdient.“

In den vergangenen Jahren hat der Bund die Investitionen in Forschung und Entwicklung konsequent erhöht, seit 2005 um 53 Prozent. Diese Prioritätensetzung trägt Früchte: Deutschland gehört nach aktuellen Untersuchungen zu den attraktivsten und dynamischsten Forschungs- und Innovationsstandorten der Welt. Außeruniversitäre Institutionen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Zentren, die Leibniz-Institute, die Nationalakademie Leopoldina oder die Mittlerorganisationen Alexander von Humboldt-Stiftung und Deutscher Akademischer Austauschdienst haben an dieser positiven Entwicklung einen wesentlichen Anteil. Sie wirken entscheidend daran mit, dass in Deutschland auch in Zukunft Produkte, Dienstleistungen und Technologien entwickelt werden, die unseren Wohlstand sichern und mit denen wir den großen Herausforderungen wie Klimawandel, Energiewende, Demografischer Wandel oder Gesundheit begegnen können.

Das heute verabschiedete Gesetz schafft neue Freiräume, damit sich die Forschung weiterhin solchen entscheidenden Fragen widmen kann. Dies gilt unmittelbar für die in das Gesetz einbezogenen außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Darüber hinaus ergreift die Bundesregierung auch für die Bundeseinrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben – dazu gehören beispielsweise das Robert-Koch-Institut oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung – ähnliche bedarfsgerechte Maßnahmen zur Flexibilisierung. „Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz ist ein international sichtbares Zeichen zum Aufbruch, nicht nur für die außeruniversitäre Forschung, sondern für das gesamte Wissenschaftssystem“, so Schavan. „Ich ermutige die Länder mit Blick auf die Hochschulen ausdrücklich, mit uns diesen Weg zu gehen.“

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: www.bmbf.de/de/12268.php.

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