Beobachtung der Umweltwirkungen des Genmais MON810 wird verbindlich vorgeschrieben

Saatgut der gentechnisch veraenderten Maissorte MON810 darf in Deutschland zukuenftig nur dann zu kommerziellen Zwecken abgegeben werden, wenn dem Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom Inhaber der Inverkehrbringensgenehmigung, der Firma Monsanto, ein Plan zur Beobachtung der Umweltauswirkungen vorgelegt wird. Dies hat das BVL der Firma Monsanto, mitgeteilt. Bereits an Landwirte abgegebenes oder ausgesaetes Saatgut ist nicht von dieser Regelung betroffen. Die Zulassung von MON 810 zum Anbau und zur Verwendung fuer Lebens- und Futtermittelzwecke ist davon nicht betroffen.

Die Abgabe gentechnisch veraenderten Saatguts an Landwirte (Inverkehrbringen) ist in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten einheitlich geregelt und bedarf einer Genehmigung. Wird kein zentralisiertes Verfahren durch die EU-Kommission beschritten, so erteilen nationale Behoerden die EU-weit gueltige Genehmigung. Fuer MON810 hatte die nationale franzoesische Behoerde 1998 die Zulassung ausgesprochen. Der EU-Ministerrat beschloss im Juni 1999, dass der Anbau gentechnisch veraenderter Pflanzen in der EU durch Beobachtungsprogramme zu begleiten ist. In der Folge wurden Monitoringprogramme fuer neue Genehmigungen im Oktober 2003 obligatorisch. Gleichzeitig sahen die Aenderungen vor, dass bestehende Genehmigungen ohne Monitoring bis zum 17. Oktober 2006 begrenzt werden. Im Zusammenspiel mit neueren EU-Regelungen wurde diese Verpflichtung zum Monitoring fuer Altgenehmigungen hinausgeschoben. Mit dem nun vom BVL an Monsanto ergangenen Bescheid wird das Unternehmen verpflichtet, ein der aktuellen EU-Rechtslage entsprechendes Monitoring durchzufuehren.

Hintergundinformationen
In MON 810 wurde mit gentechnischen Verfahren ein Wirkstoff eingefuehrt, der spezifisch gegen bestimmte Schmetterlingsarten wie den Maiszuensler wirkt, der regional in Deutschland als Maisschaedling auftritt.

Das BVL ist zustaendig fuer den Vollzug wichtiger Teile des Gentechnikgesetzes. Es beraet die Bundesregierung sowie die Laender und ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik. Gentechnisch veraenderte Organismen muessen zunaechst ein Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen, ehe sie freigesetzt werden duerfen. Ferner fuehrt das BVL die Geschaeftsstelle der Zentralen Kommission fuer die Biologische Sicherheit. Das BVL ist die national zustaendige Behoerde fuer gemeinschaftliche Genehmigungsverfahren der EU zum Inverkehrbringen gentechnisch veraenderter Organismen und koordiniert fuer Deutschland die BIO-TRACK-Datenbank der OECD. Als nationale Kontaktstelle des Internationalen UEbereinkommens ueber die biologische Sicherheit managt das BVL fuer Deutschland den Informationsaustausch ueber lebende gentechnisch veraenderte Organismen im so genannten Biosafety Clearing House.

Die Bekanntmachung des Bescheides erfolgt am 10. Mai 2007 im Bundesanzeiger.

Media Contact

Jochen Heimberg, idw

Weitere Informationen:

http://www.bvl.bund.de

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