Varianten bei den Eingliederungszuschüssen reduzieren
Eingliederungszuschüsse sind befristete staatliche Zuschüsse zu Lohnkosten und Sozialversicherungsbeiträgen. Sie sollen Betriebe dazu anregen, Arbeitslose einzustellen, die ohne Förderung nur schwer in den Arbeitsmarkt finden, weil ihnen zum Beispiel noch bestimmte fachliche Fähigkeiten fehlen. Ob eine Förderung gewährt wird, entscheiden die Vermittlungsfachkräfte in den Arbeitsagenturen und Jobcentern. Zwischen 2006 und 2010 bekamen jährlich mehr als 250.000 Personen einen Zuschuss zu Lohnkosten und Sozialversicherungsbeiträgen.
Für jüngere und für ältere Arbeitslose wurden spezielle Fördervarianten von Eingliederungszuschüssen eingeführt. Die Arbeitsmarktforscher sprechen sich dafür aus, die derzeitigen Varianten in einem einheitlichen Rahmen zusammenzuführen, da die bestehenden Regelungen kompliziert seien. Als gesonderte Variante sollte nur der Eingliederungszuschuss für Schwerbehinderte erhalten bleiben.
Betriebe fragen nach Förderung
Häufig fragen die Betriebe nach einem Zuschuss für Personen, deren Einstellung sie erwägen. „In dieser Verhandlungskonstellation ist es für Vermittlungsfachkräfte schwer einzuschätzen, ob der Betrieb den Bewerber auch einstellen würde, wenn der Förderantrag abgelehnt würde – dann läge bei gewährter Förderung Mitnahme vor“, schreiben die Forscher. Einen gewissen Schutz hiervor bieten aus Vermittlersicht die Erfahrung im Vermittlungsgeschäft, eine genaue Beobachtung des Verbleibs der geförderten Person im Betrieb und eine präzise Begründung der Fördernotwendigkeit.
Die Studie im Internet: http://doku.iab.de/kurzber/2011/kb1211.pdf
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