Häusliche Gewalt und ihre Dokumentation – Sensibilisierung von Ärztinnen und Ärzten nicht ausreichend

Dies ist das Ergebnis der Studie „A.U.S.W.E.G. Ärztliche Dokumentation der Folgen häuslicher Gewalt, Sichtweisen der Gesundheitsvorsorge – eine Evaluationsstudie in Hessen“. In ihr wurde die Akzeptanz des „Hessischen Dokumentationsbogens bei häuslicher Gewalt“ untersucht.

Er ist eine Anleitung zur gerichtsverwertbaren, ärztlichen Dokumentation körperlicher Verletzungsfolgen bei Partnergewalt gegen Frauen. Mit ihm sollte der zivilrechtliche Schutz der von Partnergewalt betroffenen Frauen durch niedergelassene und stationär versorgende Ärztinnen und Ärzte verbessert werden. Diese hätten ihn bisher aber nur vereinzelt zur Kenntnis genommen.

Daher kommen die Autorinnen der Studie zu dem Ergebnis, „dass eine umfassende Implementierung des hessischen Dokumentationsbogens im hessischen Gesundheitswesen bisher nicht gelungen sei“. Als Grund dafür wird auch angegeben, dass Aufbau und Fragestellungen noch nicht ausreichend der Logik des Gesundheitswesens folgten. Die Autorinnen empfehlen für die Zukunft „ein generelles Screening nach internationalen Vorbildern zu diskutieren, einen klaren – in einer Leitlinie festegelegten – Handlungs-Algorithmus einzuführen, strukturelle Rahmenbedingungen zu verändern und fundierte, versorgungsnahe Forschung zu betreiben.“

Herausgegeben wurde die Studie „von der Arbeitsgruppe „Gesundheitsschutz bei Interpersoneller Gewalt“ am Fachbereich Pflege und Gesundheit der Hochschule Fulda. Die Leitung der Studie hatte die Professorin Beate Blättner inne. Autorinnen sind neben ihr Kerstin Krüger und Annette Grewe. A.U.S.W.E.G. ist in der Reihe „Forschungsberichte“ des gFFZ als Band fünf erschienen. Er kann für 12,20 Euro inklusive Versandkosten bestellt werden (info@gffz.de).

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Sarah Blaß idw

Weitere Informationen:

http://www.fh-frankfurt.de

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