Dieselpartikelfilter: Noch zirka 30 000 Nachrüstungen möglich

Daher rät das Kfz-Gewerbe allen Interessierten, sich möglichst rasch um den Einbau eines Partikelfilters im Kfz-Meisterbetrieb zu kümmern.
Für alle Nachrüstungen, die 2013 durchgeführt und bis zum 15. Februar
2014 beim BAFA beantragt werden, erhalten die Antragsteller eine Förderung von 260 Euro.

Die Förderung endet, wenn die bereitgestellten Gelder aufgebraucht sind. Der Fördertopf für 2013 enthielt 30 Millionen Euro. Die Summe wurde zu zwei Dritteln bereits im vergangenen Jahr verausgabt.

Neben der Finanzspritze profitieren die Autobesitzer je nach Wirkungsgrad des Filters von der freien Fahrt in viele Umweltzonen und von der Wertsteigerung ihres Fahrzeugs. Gefördert werden Umrüstungen in Pkw und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die bis 31. Dezember 2006 beziehungsweise 16. Dezember 2009 zugelassen worden sind.

Von Vorteil ist die Umrüstung der Dieselfahrzeuge in einem Kfz-Meisterbetrieb, der auch Abgasuntersuchungen (AU) durchführen darf. Dadurch entfällt die kostenpflichtige und zusätzliche Vorstellung des Fahrzeugs bei einer Überwachungsorganisation. Die AU-Werkstatt bescheinigt den Einbau zur Vorlage für das Straßenverkehrsamt.

Dort werden die Fahrzeugpapiere entsprechend ergänzt. Diese Einbaubescheinigung ist für den BAFA-Antrag notwendig. Zudem wird das nachgerüstete Dieselfahrzeug einer besseren Schadstoffgruppe zugeordnet. Sie bestimmt die Farbe der Feinstaubplakette. Die Kosten der Nachrüstung liegen je nach Fahrzeug zwischen zirka 650 und zirka 1.500 Euro inklusive Einbau.

Der Förderantrag kann unter www.code.bafa.de/pmsf/ heruntergeladen werden. Der Zuschuss fließt auf das Konto des Fahrzeughalters.

Pressekontakt:
Ulrich Köster, Pressesprecher
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

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