Kurzschluss im Vertrag

Um Unternehmerpflichten im elektrotechnischen Bereich wie Organisations-, Auswahl- und Aufsichtspflichten oder Garanten- und Verkehrssicherungspflichten rechtssicher auf Dritte übertragen zu können, ist eine präzise Kenntnis der Vorschriften und ihrer Auslegungsmöglichkeiten notwendig. Zivil- und strafrechtliche Anklagen hängen nicht selten an vermeintlich präzisierenden Adjektiven wie „gehörig“, „sorgfältig“ oder „stichprobenartig“.

Die allgemeine Organisation, die konkrete Abwicklung im Unternehmen, die Ermittlung der Gefährdungspotenziale, die Einbindung aller Abteilungen, die an der Beauftragung von Fremdfirmen beteiligt sind, die Definition der Kontrollprozesse und nicht zuletzt die wirtschaftliche Gestaltung sind die Themen der eintägigen Veranstaltung im Haus der Technik in Essen am 9. Juni 2010.

Unter der Leitung von Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtschaft.-Ing. Ralf Ensmann aus Köln werden den Teilnehmern fundierte Kenntnisse über die rechtlichen Problematiken in Zusammenhang mit dem Einsatz von Fremdfirmen, der Übertragung von Unternehmerpflichten oder der Prüforganisation für Arbeitsmittelprüfungen sowie der dazu der notwendigen Dokumentation im elektrotechnischen Bereich.

Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte beim Haus der Technik e.V. unter Tel. 0201/1803-329 (Frau Sabine Gebauer), E-Mail: information@hdt-essen.de oder im Internet unter www.elektroexperten.de oder http://www.hdt-essen.de/htd/veranstaltungen/W-H010-06-309-0.html

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