Liste geprüfter Raucherkabinen veröffentlicht

Welche Raucherkabinen schädlichen Zigarettenqualm nachweislich aus der Luft entfernen, erfahren Anwender ab sofort im Internet unter www.dguv.de, Webcode: d26935. Unter diesem Link hat das BGIA – Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung eine Liste von sechs Systemen veröffentlicht, die die Wirksamkeitsprüfung im Institut bestanden haben.

Ein positiv geprüftes System ist am BG-Prüfzert-Zeichen schnell zu erkennen.
Das BGIA ist eine anerkannte Prüfstelle im Rahmen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG). Die Prüfung ist für die Hersteller freiwillig.

Nichtraucherschutzsysteme, so genannte Raucherkabinen, sollen in Innenräumen helfen, Zigarettenrauch zu erfassen, zu filtern und Nichtraucher so vor dem Passivrauchen zu schützen. Es gibt sie zum Beispiel als Kabinen, Schirme oder Tische. Ob und wie gut die auf dem Markt erhältlichen Systeme dies tatsächlich tun, kann seit einigen Monaten auf der Grundlage eines Prüfverfahrens untersucht werden. Deutschlandweit sind zurzeit nur das BGIA und das Institut für Industrieaerodynamik (I.f.I.) in Aachen für die Prüfung von Raucherkabinen qualifiziert.

Ein wirksames Nichtraucherschutzsystem erfasst den Zigarettenrauch möglichst vollständig dort, wo er entsteht. Außerdem muss es die Schadstoffe aus der erfassten Luft gründlich beseitigen. Dies bedeutet konkret, dass ein Kubikzentimeter Luft zum Beispiel nicht mehr als 3.000 feine und ultrafeine Partikeln enthalten darf. Zum Vergleich: Im Freien, außerhalb von Städten finden sich etwa 10.000 Partikeln in derselben Menge Außenluft.

Pressekontakt:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763-768
Fax: 030 288763-771

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