Hinweise zum Umgang mit künstlichen Mineralfaserdämmstoffen

In einer neuen Veröffentlichung informiert das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) über Eigenschaften, Herstellung und Anwendungsbereiche der Mineralfaserprodukte. Einen Schwerpunkt bilden Handlungsempfehlungen zum fachgerechten Umgang mit den Stoffen. Die Broschüre wendet sich besonders an Bauherren, Architekten, Ingenieure und Beauftragte.

Während moderne Mineralfaserdämmstoffe eine gute Ökobilanz vorweisen können und ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit durch ein RAL-Gütesiegel garantiert wird, gelten die vor 1995 produzierten alten Mineralwolleprodukte als krebserregend. Seit dem Jahr 2000 dürfen sie nicht mehr gehandelt werden, sie sind jedoch noch massenhaft in Gebäuden zu finden. Die Informationsbroschüre zeigt detailliert, wie die Freisetzung der Fasern bei Sanierung, Abriss und Entsorgung möglichst gering gehalten werden kann.

Jährlich fallen etwa 100.000 Tonnen Abfälle an Mineralfaserprodukten an, die zumeist durch Deponierung entsorgt werden. Obwohl eine höhere stoffliche Verwertungsquote prinzipiell möglich wäre, ist der Übergang vom Abfallstoff zum Produkt bisher nur in Einzelfällen gelungen. Das Heft stellt neue Rücknahme- und Recyclingkonzepte vor, wie sie etwa in der Schweiz zum Einsatz kommen.

Die Veröffentlichung ist in der Reihe BBSR-Berichte KOMPAKT erschienen. Sie kann kostenfrei per E-Mail an silvia.haupt@bbr.bund.de angefordert oder auf der Website des BBSR heruntergeladen werden.

Kontakt:
Christian Schlag, Stab Wissenschaftliche Dienste
Telefon +49 22899 401-1484
christian.schlag@bbr.bund.de
Fachlicher Ansprechpartner:
Claus Asam, Referat Bauingenieurwesen – Baustoffe, Baukonstruktion
Telefon +49 3018 401-3412
E-Mail: claus.asam@bbr.bund.de
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Es berät die Bundesregierung bei Aufgaben der Stadt- und Raumentwicklung sowie des Wohnungs-, Immobilien- und Bauwesens.

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