Neue Regeln für Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen

Nach monatelangen Verhandlungen hat sich Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer mit seinen Koalitionspartnern aus CDU und SPD auf neue Regeln für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen geeinigt. Wie Seehofer am Dienstag der Presse mitteilte, müssen Anbauflächen von gentechnisch verändertem und konventionellem Mais künftig mindestens 150 Meter voneinander entfernt liegen.

Bei ökologischem Maisanbau in der Nachbarschaft soll ein doppelt so hoher Mindestabstand gelten. Die Anbauvorschriften sollen Vermischungen zwischen gentechnisch veränderten und konventionellen oder ökologischen Ackerkulturen verhindern. Weitere umstrittene Punkte des Gentechnik-Gesetzes, wie die Haftungsregelungen und das öffentliche Standortregister, bleiben weitgehend unangetastet.

SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber bewertet die Einigung positiv. „Wir sind ganz zufrieden, dass wir zumindest im Öko-Bereich 300 Meter Abstand haben“, erklärte er gegenüber der Stuttgarter Zeitung. Aus Sicht von FDP-Gentechnikexpertin Christel Happach-Kasan bietet der Gesetzentwurf dagegen „keine Rechtssicherheit, weil er nicht klar herausstellt, dass der Schwellenwert der Kennzeichnung auch der Schwellenwert der Haftung ist“. Niemand wisse genau, wann der Haftungsfall eintritt.

Enttäuscht zeigt sich auch der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP). Dessen Geschäftsführer Ferdinand Schmitz befürchtet, dass der jahrelange Stillstand bei der grünen Gentechnik nun zementiert werde. Der Bund für Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) sieht neue, ungeklärte Fragen. Der BÖLW-Vorsitzende Felix Prinz zu Löwenstein nennt als Beispiel die geplante Regelung, dass Abstände und sonstige Sorgfaltsmaßnahmen unterbleiben können, wenn betroffene Landwirte darauf verzichten oder sich nicht dazu äußern. Das sei „in Wirklichkeit ein weiteres Element zur unkontrollierten Gentechnikausbreitung“.

Landwirtschaftsminister Seehofer will sein Gesetzespaket am 8. August dem Kabinett vorlegen. Wenn die Ministerrunde die Regelungen dann verabschiedet, könnten nach der Sommerpause die Beratungen in Bundestag und Bundesrat beginnen.

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Sandra Wilcken Team bioSicherheit.de

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