Übernahme der Wohnkosten bei etwa jedem neunten Haushalt

Seit der Einführung der Hartz-IV-Gesetze im Jahr 2005 obliegt es den Kommunen, eine „angemessene“ Höhe der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für Bedarfsgemeinschaften festzulegen. Mit einem Gesamtvolumen von jährlich rund 16 Mrd. Euro (2007) unterstützt die öffentliche Hand somit etwa jeden neunten Haushalt durch die vollständige oder teilweise Übernahme der Wohnkosten.

Die KdU-Thematik löste zahlreiche kontroverse Diskussionen aus: Befürchtungen wie Umzugswellen, verschlechterte Wohnqualität für Bedarfsgemeinschaften und negative Entwicklungen von Stadtteilen und Quartieren wurden geäußert.

Vor diesem Hintergrund legen das BMVBS und das BBSR mit der nun erschienenen Forschungen 142 erstmals eine bundesweite systematische Bestandsaufnahme der KdU-Regelungen und ihrer Anwendung vor. Sie basiert auf einer bundesweiten Bestandsaufnahme der Angemessenheitsregelungen von 65 Kommunen sowie vertiefenden Fallstudien in elf Kommunen. Gleichzeitig gibt der Bericht einen Überblick über die Struktur und die Einkommenssituation des gesamten Spektrums von Haushalten im Niedrigeinkommensbereich.

Die Analysen zeigen, dass sich die Verwaltungspraxis trotz anfänglicher Unsicherheiten mittlerweile eingespielt hat und die allgemein befürchteten Folgen weitgehend ausblieben. Die KdU-Praxis ist zumeist sozialpolitisch motiviert, jedoch werden einige Wirkungszusammenhänge am Wohnungsmarkt häufig nicht ausreichend berücksichtigt. Insbesondere wird deutlich, dass eine nicht sachgerechte Ausgestaltung der Angemessenheitsgrenze zu Preissteigerungen führen kann, Markt verzerrend wirkt und einkommensschwache Haushalte folglich nicht besser versorgt werden. Auf dieser Basis enthält die Forschungen 142 Anregungen zu einer wohnungsmarktkonformen Ausgestaltung der KdU-Regelungen und trägt damit zum gesamten Themenkomplex der sozialen Absicherung des Wohnens bei.

BMVBS/BBSR: Kosten der Unterkunft und die Wohnungsmärkte. Auswirkungen der Regelungen zur Übernahme der Kosten der Unterkunft auf Transferleistungsempfänger und Kommunen. Forschungen 142, Bonn 2009
Download:
http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/BMVBS/Forschungen/2009/
Heft142__DL,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Heft142_DL.pdf
Die Veröffentlichung kann kostenfrei beim BBSR bezogen werden: forschung.wohnen@bbr.bund.de, Stichwort: Forschungen 142
Für Rezensions- und Presseexemplare sowie bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Nina Wilke,

SWD – Stab Wissenschaftliche Dienste, Tel: +49(0)22899.401-1594, nina.wilke@bbr.bund.de

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Es berät die Bundesregierung bei Aufgaben der Stadt- und Raumentwicklung sowie des Wohnungs-, Immobilien- und Bauwesens.

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