Bundeskabinett verabschiedet Programm zur Verminderung der Ozonkonzentration

Deutschland ist durch die so genannte NEC-Richtlinie sowie die Ozon-Richtlinie der EU verpflichtet, bis zum Jahr 2010 die Emissionen der vier Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOx), flüchtige organische Verbindungen (NMVOC) und Ammoniak (NH3) auf festgelegte nationale Emissionshöchstmengen dauerhaft zu vermindern. Durch das Zusammenwirken der Schadstoffe entsteht unter anderem das gesundheitsschädliche Ozon.

Deutschland ist auf gutem Weg, die Vorgaben der Europäischen Union zu erfüllen. Bei Schwefeldioxid und den flüchtigen organischen Verbindungen, etwa aus Lösemitteln, genügen dazu die bereits in der Vergangenheit beschlossenen und durchgeführten Maßnahmen. Für Stickoxide und Ammoniak sind noch zusätzliche Minderungen erforderlich. Bei diesen beiden Schadstoffen liegen die Emissionen noch um rund 6 beziehungsweise 10 Prozent über den Zielwerten. Die notwendigen Stickoxid-Minderungen sollen teils im Verkehr, teils bei stationären Anlagen erbracht werden. Das Programm nennt als Maßnahmen beispielsweise die Verschärfung der europäischen Normen für Pkw und schwere Nutzfahrzeuge, die stärkere Spreizung der Lkw-Maut sowie das Förderprogramm zur Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge. Die Reduzierung bei Ammoniak soll durch die weitere konsequente Umsetzung des Programms der Bundesregierung zur Senkung der Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft erreicht werden. Dort sin!

d vor allem die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik, die Förderung des ökologischen Landbaus, die Umsetzung der Empfehlungen zur guten fachlichen Praxis, die Förderung emis-sionsarmer Techniken sowie die Stärkung von Agrarumweltmaßnahmen genannt.

Wenn alle EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Emissionshöchstmengen ab dem Jahre 2010 einhalten, ist damit zu rechnen, dass die gesundheitliche Belastung der Menschen durch Sommersmog im Vergleich zu 1990 um etwa zwei Drittel gesenkt wird.

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Michael Schroeren BMU-Pressereferat

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