Dieselfilter nicht sinnvoll?

Feinstpartikel und Aerosole können nicht entfernt werden

Experten bezweifeln die Sinnhaftigkeit einer gesetzlichen Einbaupflicht von so genannten Partikelfiltern für Dieselmotoren, denn bei den derzeit auf dem Markt befindlichen Partikelfiltersystemen wird die Abscheidewirkung betreffend der Feinststaubpartikel oder Aerosole maßlos überschätzt. Die Hersteller solcher Partikelfiltersysteme hätten offensichtlich die ihnen bekannten Zusammenhänge nicht eindeutig offen gelegt, kritisiert Umweltexperte Gerhard Fleischhacker vom Forschungsunternehmen Cefaustria.

„Partikelfilter sind nicht geeignet, die für die Umwelt und insbesondere den Menschen gesundheitsgefährdenden Feinstpartikeln oder Aerosole mit Teilchengrößen kleiner als drei Mikrometer aus den Abgasen von Dieselmotoren herauszufiltern oder wirkungsvoll abzuscheiden“, so Fleischhacker zu pressetext.austria. „Bisher wurde immer die Definition vorenthalten, dass nur Partikelgrößen, die größer als fünf Mikrometer sind von der Abscheidewirkung des Partikelfilters erfassbar sind und sich die angegebenen Abscheidegrade von 99 Prozent auf eine reine Reduktion der emittierten Partikelmasse beziehen“, meint der Fachmann. Die Filter wären ausnahmslos nicht geeignet, Feinstpartikel mit Teilchengrößen kleiner als drei Mikrometer abzuscheiden.

„Dass der zur Abscheidung von Feinstpartikel völlig ungeeignete Partikelfilter eine derartig hohe Akzeptanz erreicht hat, dass an einen gesetzlichen Zwangseinbau gedacht wird, ist in Kenntnis der Zusammenhänge überhaupt nicht verständlich“, urteilt der Experte, der die Begründung dieser Dynamik nur aus wirtschaftlichen Interessen und der Tatsache, dass die Filterhersteller bedauerlicherweise auf die falsche Technik gesetzt haben, ableitet. „Stand der Technik ist, dass die als gesundheitsbeeinträchtigend erkannten Feinstpartikel in Dieselabgasen weiterhin in die Umwelt emittiert werden und der Mensch diesen Aerosolen sowie deren Einwirkung schutzlos ausgesetzt ist“, erklärt der Fachmann, der einräumt, dass es bereits bessere Systeme gebe, die eine effizientere Abscheidung von Partikeln erlauben. „Die üblicherweise für die Wirkungsweise eines Partikelfilters genannte Abscheiderate von 99 Prozent ist auf die Feinst-Partikelemissionen aus einem Dieselmotor nicht anwendbar und führt den nicht mit der Materie vertrauten Laien zu einem falschen Schluss“, meint Fleischhacker, denn von einer Mio. emittierter Partikel pro Volumseinheit werden im Partikelfilter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit höchstens 1.000 Partikel zurückgehalten.

Richtig sei, dass von der Grobfraktion, das sind Teilchen, die größer sind als zehn Mikrometer, der Partikelfilter unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 99 Prozent der emittierten Masse abscheiden kann. „Demgegenüber kann der Partikelfilter, bedingt durch die nicht beeinflussbaren physikalischen Gesetzmäßigkeiten bzw. den nach unten begrenzten Durchströmquerschnitten im Partikelfilter, nur einen geringen Anteil der gesundheitsgefährdenden Feinstpartikel im Filter zurückzuhalten“, so Fleischhacker.

Media Contact

Wolfgang Weitlaner pressetext.austria

Weitere Informationen:

http://www.cefaustria.at

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