Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind bei der Jobsuche nicht in jeder Hinsicht kompromissbereit

Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind für einen neuen Arbeitsplatz zu Zugeständnissen bereit, nicht jedoch in jeder Hinsicht. Dies geht aus einer am Montag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Mehr als zwei Drittel würden einen langen Arbeitsweg, ungünstige Arbeitszeiten, eine Arbeit unter ihrem Qualifikationsniveau oder belastende Arbeitsbedingungen in Kauf nehmen. Weniger kompromissbereit zeigen sie sich beim Thema Umzug: Rund zwei Drittel der Befragten können sich nicht vorstellen, für einen neuen Arbeitsplatz den Wohnort zu wechseln. Die Lohnvorstellungen der Arbeitslosengeld-II-Empfänger liegen durchschnittlich bei 6,29 Euro netto pro Stunde.

Arbeitsuchende erwerbsfähige Hilfebedürftige sind häufig durchaus zu Zugeständnissen bereit, was die Arbeitsbedingungen einer neuen Stelle angeht, zeigt die IAB-Studie. Die Bereitschaft, für einen Job umzuziehen, sei bei der überwiegenden Mehrheit der Arbeitslosengeld-II-Empfänger jedoch nur gering ausgeprägt. „Weil die Arbeitsmarktkrise die Regionen ganz unterschiedlich trifft, könnte dennoch die Unterstützung einer regionalen Neuorientierung gerade auch gegenwärtig eine erfolgversprechende Strategie darstellen“, so die Autoren der Studie.

Die Lohnerwartungen der alleinstehenden Arbeitslosengeld-II-Empfänger bieten nach Ansicht der Wissenschaftler einen weiteren Ansatzpunkt für Aktivierungsmaßnahmen. Deren Lohnvorstellungen liegen mit durchschnittlich 6,07 Euro netto zwar niedriger als bei den Arbeitslosengeld-II-Empfängern mit Kindern. Abhängig von der Zahl der Kinder wollen diese im Schnitt zwischen 6,72 und 7,58 Euro netto verdienen. Wegen der vergleichsweise ungünstigen Behandlung im Steuerrecht liegen jedoch die Bruttolohnansprüche der Alleinstehenden sehr viel höher als der Lohn, der ihrem Arbeitslosengeld II entspricht. Dies ist bei arbeitsuchenden Hilfebedürftigen mit Kindern nicht so.

Im Rahmen der Aktivierung könne es deshalb unter bestimmten Bedingungen auch um ein stärkeres Drängen zur Annahme auch niedrig entlohnter Stellen gehen, so die IAB-Studie. Dabei wären jedoch verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Im Einzelnen müssten die individuelle Lebenssituation, Biographie und Entwicklungsmöglichkeiten einbezogen werden. Außerdem schlagen die Arbeitsmarktforscher vor, gezielt unterstützende Lohnsubventionen einzusetzen. Zudem könne der Erwerb zusätzlicher Qualifikationen gefördert werden, um besser bezahlte Arbeitsplätze erreichbar zu machen.

Anders als zuvor in der Sozialhilfe, sei mit der Einführung des Sozialgesetzbuchs II („Hartz IV“) die Aktivierung von Arbeitslosen in den Mittelpunkt gerückt worden. Aktivierung bedeute mehr als ein bloßes Fordern und müsse an den individuellen Problemlagen der Arbeitslosengeld-II-Empfänger ansetzen, schreiben die Arbeitsmarktforscher in ihrer Studie. Dies gelte besonders in Zeiten der Arbeitsmarktkrise. „Aktivierungsbedarf ergibt sich nicht alleine dadurch, dass es den Leistungsempfängern unmittelbar an Eigeninitiative mangeln würde“, betont das IAB. Vielfach sei die Eigeninitiative durchaus hoch, aber andere Hemmnisse, beispielsweise fehlende Kinderbetreuung, stünden der Aufnahme einer Beschäftigung entgegen.

Die IAB-Studie steht im Internet unter http://doku.iab.de/kurzber/2009/kb1909.pdf.

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Wolfgang Braun idw

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