Gar nicht so einfach: REACH-Verordnung – Grundlagen und Handlungsansatz
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ist seit 1.6.2007 in Kraft und zeigt seitdem große Auswirkungen auf alle Branchen. Nicht nur Unternehmen, die Chemikalien herstellen, importieren und verwenden, sind betroffen. Fast alle Branchen und sogar Einzelhandelsbetriebe müssen sich zumindest einer von mehreren der von REACH geforderten Verpflichtungen stellen.
Den Unternehmen überträgt REACH mehr Verantwortung für die Produktsicherheit, so dass Hersteller, Importeure und Händler beispielsweise prüfen müssen,
• ob eigene Registrierungspflichten zu erfüllen sind, wenn Stoffe im Unternehmen selbst hergestellt oder Stoffe bzw. Gemische importiert werden,
• ob bei den zur Herstellung von Gemischen und Erzeugnissen eingekauften Stoffen alle REACH-Verpflichtungen durch die Lieferanten erfüllt werden,
• ob Notifizierungs- oder Informationspflichten für besonders besorgniserregende Stoffe (engl. SVHC = substance of very high concern) erfüllt werden müssen, falls diese Stoffe in den Produkten des Unternehmens enthalten sind,
• ob für die in Verkehr gebrachten Stoffe und Gemische die nach REACH zu gestaltenden Sicherheitsdatenblätter mit oder ohne Anhang erstellt werden müssen,
• ob die für die eingekauften Stoffe vorgesehenen Verwendungen hinsichtlich der Expositionsszenarien im Anhang der mitgelieferten Sicherheitsdatenblätter weiterhin angewendet werden dürfen.
Im eintägigen Seminar „REACH-Verordnung – Grundlagen und Handlungsansatz“ am 3. Juni 2014 in Essen werden den Teilnehmern die wesentlichen Bestandteile der REACH-Verordnung und mögliche Handlungsansätze wie folgt vermittelt:
• Europäisches und nationales Chemikalienrecht
• REACH-Verordnung:
Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse
REACH-Akteure und deren Pflichten
Datenanforderungen und Datentransfer
Registrierung, Notifizierung und Information
SIEF Aktivität und Datenteilung
• SVHC-Stoffe:
Ermittlung und Analytik
Datenmanagement und Teststrategie
• Sicherheitsdatenblätter (SDB) und Expositionsszenarien:
Erstellung von SDB mit und ohne Anhang
Einstufung und Kennzeichnung nach EU-GHS
Umsetzung von Risikomaßnahmen
• Lieferkette:
Informationspflichten der REACH-Akteure
Kommunikation mit Lieferanten und Kunden
Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte auf Anfrage beim Haus der Technik, Tel. 0201/1803-344 (Frau Wiese), Fax 0201/1803-346, eMail: information@hdt-essen.de bzw. direkt hier:
http://www.gefahrstoffe.eu/gefahrstoffrecht.html
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Dipl.-Ing. Kai Brommann
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