Lebensmittelsicherheit – Sechs Azofarbstoffe neu bewertet

Nach Prüfung aller verfügbaren Daten wurden die zulässigen täglichen Aufnahmemengen (ADI) für die drei Zusatzstoffe E104, E110 und E124 herabgesetzt. Der ADI ist die Menge einer Substanz, die lebenslang pro Tag ohne gesundheitliche Auswirkungen verzehrt werden kann.

Die Farbstoffe sind unter anderem in Erfrischungsgetränken, Süßigkeiten, feinen Backwaren und Desserts enthalten. Schon lange diskutieren Wissenschaftler mögliche Zusammenhänge zwischen Azofarbstoffen und Hyperaktivität bei Kindern. Daher tragen Lebensmittel, die diese Zusatzstoffe enthalten, ab Sommer 2010 vorsorglich den Hinweis „kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ auf dem Etikett.

Die EFSA kommt jedoch auch in der Neubewertung zu dem Schluss, dass wissenschaftliche Daten derzeit keine ausreichenden Beweise liefern. Der ADI wurde aus anderen Gründen herabgesetzt, die je nach Substanz verschieden waren. Bei Chinolingelb (E104) zum Beispiel haben die Experten den ADI von 10 auf 0,5 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht gesenkt, da sich die Substanz in Tierversuchen negativ auf die Fortpflanzung auswirkte. Bei den Azofarbstoffen E102, E122 und E129 war eine Änderung nicht notwendig. Lediglich bei Kindern, die große Mengen Azorubin (E122) und Allurar ot AC (E129) mit der Nahrung aufnehmen, wäre laut EFSA eine Überschreitung des ADI möglich. Zudem kann der Verzehr von Tartrazin (E102) bei besonders empfindlichen Menschen zu Hautirritationen führen. Zurzeit bewertet die EFSA die Sicherheit aller Lebensmittelzusatzstoffe, die in der Europäischen Union Verwendung finden.

Weitere Informationen: Mehr über Zusatzstoffe erfahren Sie auf www.was-wir-essen.de in der Rubrik „Verarbeitung“.

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Heike Kreutz aid infodienst

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