Montanregion Erzgebirge

Dr. Schmitt legt eine Räuchermakrele auf das Förderband des Röntgenscanners. Mit automatischer Bildauswertung werden so am Fließband restliche Gräten in filetierten Fischen erkannt. ©Fraunhofer IIS


TU Bergakademie Freiberg will Aufnahme der Kulturlandschaft in Welterbeliste der UNESCO erreichen

Auf Antrag Sachsens hat die Kultusministerkonferenz der Länder die "Montanregion Erzgebirge" auf die deutsche Auswahlliste zur Nominierung von UNESCO Welterbestätten gesetzt. In einer Vorstudie, die das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst an der TU Bergakademie Freiberg in Auftrag gab, soll eine Projektgruppe unter Leitung von Helmuth Albrecht, Professor für Technikgeschichte und Industriearchäologie, Voraussetzungen und erforderliche Schritte für die Ausarbeitung des Antrages zur Nominierung der Natur- und Kulturlandschaft als UNESCO Welterbe klären.

Gegenwärtig sind 690 Kultur- und Naturerbestätten aus 122 Ländern aller Kontinente als UNESCO Welterbe anerkannt. Dabei handelt es sich um 529 die dem Kulturerbe, 138 die dem Naturerbe und 23 die beiden zuzuordnen sind. Die Mehrzahl der Objekte befindet sich in Europa. Mit künftigen Nominierungen sollen die Ungleichgewichte durch entsprechende Auswahl überwunden werden.

Die Projektgruppe an der TU Bergakademie Freiberg sieht diese veränderte Schwerpunktsetzung als Chance. Die Montanregion Erzgebirge mit ihren Bergrevieren ist ein Naturraum, in dem auf Grund der geologischen Voraussetzungen über 800 Jahre Bergbau umging. Hier wurden die gewonnenen Rohstoffe aufbereitet, verhüttet und weiter verarbeitet. Das Montanwesen hat die Landschaft beispielsweise durch Halden, Pingen und Wasserbauwerke geformt. Die Spuren der Produktionstätigkeit sind durch zahlreiche Sachzeugen über und unter Tage bewahrt. Bergmännische Siedlungen sind in den Dörfern erkennbar. Das Montanwesen hat zu materiellem und kulturellem Reichtum in den Bergstädten geführt, was an prächtigen Bürgerhäusern und bedeutenden Hallenkirchen sichtbar wird. Es war Grundlage einer stabilen Landesherrschaft. Das ausgereifte Bergrecht der älteren Periode wurde vielfach auf andere europäische Bergbaugebiete übertragen. Durch die landesherrliche Bergverwaltung erfolgte nicht nur eine administrative Lenkung. Von hier gingen Impulse zur Hebung des Bergbaus, der Verbesserung der Aufbereitung sowie der metallurgischen Verfahren aus. Diese Aufgaben wurden ab 1765 von der Bergakademie Freiberg durch die Entwicklung der Montanwissenschaften im Zusammenwirken mit der Praxis wahrgenommen. Die dabei erbrachten Leistungen haben weltweit Anwendung und Anerkennung gefunden. Archive und Sammlungen dokumentieren die Entwicklungen und bilden mit den wissenschaftlichen Bibliotheken eine Grundlage für weitere Forschungen. Darüber hinaus entstand im Erzgebirge spezifisches bergmännisches Brauchtum und eine reiche Volkskultur.

"Das alles zeichnet die Region als kulturgeschichtlich wertvoll und in der räumlichen Geschlossenheit, geschichtlichen Kontinuität und mit dem prägenden Wirtschaftszweig als einmalig aus", so Prof. Helmuth Albrecht. "Hinzu kommt, dass an dieser Montanregion historisch Sachsen und Böhmen/Deutschland und Tschechien Anteil haben und traditionelle Verbindungen bestanden und bestehen. Da gerade solche Objekte, die das ’gemeinsame Werk von Natur und Mensch’ darstellen, bisher bei den Welterbestätten unterrepräsentiert sind, lohnen sich die Anstrengungen, das Geschaffene und bisher Bewahrte nicht nur national unter Schutz zu stellen."

Unter Beachtung der Nominierungskriterien ist im Rahmen der Vorstudie und vor allem bei der Ausarbeitung der Antragsunterlagen eine strenge Auswahl der Objekte in den einzelnen Bergrevieren zu treffen. Wichtig ist, dass die bedeutenden Silberbergbaureviere ebenso wie die Zinnabbaugebiete, die bergmännische Wasserwirtschaft, die Aufbereitung, das Hüttenwesen und die Bergbaulandschaften mit herausragenden Einzelobjekten und Ensembles vertreten sind. Das gilt für Zeugnisse der gesamten Bergbauperiode bis in die jüngste Vergangenheit. Ebenso sollen einmalige sakrale und profane Bau- und Kunstwerke besonders in den Bergstädten einbezogen werden. Für alle diese Objekte muss bereits eine denkmalpflegerische Unterschutzstellung existieren und die denkmalgerechte Erhaltung gesichert sein.

Der von der Anerkennung als Weltkulturerbe ausgehende werbende Effekt kommt dann den Revieren und dem Erzgebirge insgesamt zu Gute. Das wird sich im Aufschwung des Tourismus durch Erhöhung des Bekanntheitsgrades ebenso niederschlagen wie in einer generellen Aufwertung der Region und Imagegewinn. Es sind über den Tourismus hinausgehende beschäftigungspolitische Wirkungen zu erwarten.

Kontakt:
Institut für Wissenschafts- und Technikgeschichte
der TU Bergakademie Freiberg.
Prof. Helmuth Albrecht
03731/39-2826 
halbrech@iwtg.tu-freiberg.de

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Katrin Apenburg idw

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