10 Millionen Euro für Sicherheit in der grünen Gentechnik

Bei der Grünen Gentechnik muss der Aspekt Sicherheit immer mitbedacht werden. „Bei der Biosicherheit steht vor allem die Frage einer möglichen unkontrollierten und unerwünschten Verbreitung gentechnisch veränderter Pflanzen und ihrer Transgene im Mittelpunkt. Das Bundesforschungsministerium setzt deshalb seine Förderung zu sicherheitsrelevanten Fragestellungen im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Pflanzen mit zehn Millionen Euro fort“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesforschungsministerium Thomas Rachel in Berlin.

Über die aktuelle Bekanntmachung „Beiträge zur Biologischen Sicherheitsforschung gentechnisch veränderter Pflanzen“ werden Forschungsarbeiten gefördert, die für die Sicherheit zuträgliche Methoden im Bereich Grüne Gentechnik entwickeln und sicherheitsrelevante wissenschaftliche Fragestellungen bearbeiten, die mit der Herstellung und der Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen zusammenhängen. Die Forschungsprojekte sollen, wo immer dies möglich und relevant ist, den Vergleich von gentechnisch veränderten Pflanzen mit nicht-gentechnisch veränderten Pflanzen und mit traditionellen Agrartechniken einschließen.

Als Grüne Gentechnik wird die Anwendung gentechnischer Verfahren in der Pflanzenzüchtung und die Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft und im Lebensmittelsektor bezeichnet. Sie hat eine zentrale Bedeutung für die Lösung der großen globalen Herausforderungen wie Klimawandel, Ressourcenknappheit und Welternährung. Dies geschieht beispielsweise über die Entwicklung neuartige Biotreibstoffe, Nahrungsmittel und Pflanzen, die als Produktionsstätten für Enzyme, Pharmazeutika und Aminosäuren dienen können.

Mit Blick auf die Problematik der unkontrollierten Verbreitung gentechnisch veränderter Pflanzen setzt das BMBF einen Schwerpunkt der Fördermaßnahme auf die Entwicklung und Prüfung von Systemen zur Begrenzung der Ausbreitungsfähigkeit (Confinement-Systeme) dieser Pflanzen. Dabei können sowohl physikalische Maßnahmen – etwa der Anbau im geschlossenen System, Isolationsabstände oder Mantelsaaten – als auch biologische Maßnahmen wie die männliche Sterilität im Hinblick auf ihre Eignung und Einsatzmöglichkeiten geprüft werden.

Die freisetzungsbegleitende Sicherheitsforschung bildet einen weiteren Schwerpunkt der Fördermaßnahme. Im Mittelpunkt stehen Untersuchungen zur biologischen Sicherheit von Auswirkungen gentechnischer Veränderungen an noch nicht zum Anbau zugelassenen transgenen Pflanzen. Die Untersuchungen sind auf ökologische Fragestellungen ausgerichtet; Arbeiten von überwiegend oder rein züchterischem oder agronomischen Interesse sind nicht Gegenstand der Förderung. Folgende Kulturpflanzen sollen untersucht werden: Raps, Zuckerrübe, Kartoffel, Mais und Getreide, Körnerleguminosen und Gehölze.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert bereits seit dem Jahr 1979 im Sinne des Vorsorgeprinzips die Begleitung der Entwicklung der Gentechnik durch die Förderung von Projekten zur biologischen Sicherheitsforschung. Für die Projekte stehen in den nächsten drei Jahren zehn Millionen Euro zur Verfügung.

Ansprechpartner
Dr. Paul-Friedrich Langenbruch
Projektträger Jülich
E-Mail: p.-f.langenbruch@fz-juelich.de

Media Contact

Silvia von Einsiedel idw

Weitere Informationen:

http://www.bmbf.de/press/2098.php

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