Weiterentwicklung Mittelstandsförderung

• Stärkung der Förderung für den kleinen Mittelstand
• Umfangreiches Maßnahmenpaket ab 1. Juli wirksam
• Weiterentwicklung berücksichtigt aktuelle Modifizierung des EU-Beihilferechts
Die KfW Mittelstandsbank entwickelt im Rahmen ihrer „Initiative kleiner Mittelstand“ ihre Mittelstandsförderung weiter. Zum 1. Juli 2008 tritt ein Paket von Maßnahmen in Kraft, von dem insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) profitieren. Im Mittelpunkt steht dabei die Einführung spezieller Förderfenster mit günstigen Konditionen für KMU oder für kleine Unternehmen (KU) in vielen Programmen der KfW-Mittelstandsbank.

So wird im „Flagschiff der Mittelstandsförderung“, dem KfW-Unternehmerkredit, ein Förderfenster für KMU etabliert, in dem die Zinskonditionen günstiger sein werden als außerhalb. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die die aus dem EU-Beihilferecht resultierenden Größen- und Branchenkriterien für KMU erfüllen. Allen anderen Unternehmen steht weiterhin der „normale“ Unternehmerkredit mit seinen günstigen, langfristig kalkulierbaren Konditionen zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der sich Mitte des Jahres verändernden Regelungen im EU-Beihilferecht werden mit der Einführung des KMU-Förderfensters die zukünftigen Fördermöglichkeiten im EU-Beihilferecht besser genutzt. Darüber hinaus wird das Laufzeitangebot des KfW-Unternehmerkredits und des ERP-Regionalförderprogramms um eine 5-jährige Laufzeit erweitert, um dem Bedarf vieler Unternehmen nach kürzerfristigen Förderkrediten zu entsprechen.

Im ERP-Regionalförderprogramm und im ERP-Innovationsprogramm werden Förderfenster für kleine Unternehmen mit einer Zinspräferenz von 25 Basispunkten eingeführt. Damit setzt die KfW stärkere Investitionsanreize für kleine Unternehmen in diesen förderpolitisch wichtigen Bereichen.

Das Mezzanineangebot in der Programmfamilie Unternehmerkapital wird vereinfacht und verbessert. So wird im ERP-Kapital für Gründung der Finanzierungsanteil des Nachrangdarlehens angehoben (von bisher 40 % auf 45 % in den alten bzw. 50 % in den neuen Ländern) und die Zinsstaffel wird neu gestaltet. Die bisherigen vertraglichen Sonderregelungen in den beiden Programmteilen ERP-Kapital für Gründung und ERP-Kapital für Wachstum werden an die üblichen Standards der Programme der KfW Mittelstandsbank angepasst. Im Programmteil KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen wird analog zum Unternehmerkredit ein KMU-Fenster in der Fremdkapitaltranche etabliert.

In den Programmen KfW-Unternehmerkredit, ERP-Regionalförderprogramm, ERP-Innovationsprogramm sowie in der Programmfamilie Unternehmerkapital gilt zukünftig ein vierteljährlicher Tilgungsrhythmus. Damit wird die Liquiditätsplanung der Förderempfänger erleichtert und es wird eine Harmonisierung mit den vierteljährlichen Zinszahlungen erreicht.

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Weitere Informationen:

http://www.kfw-mittelstandsbank.de

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