Sie dürfen dann zum Süßen diverser Lebensmittel eingesetzt werden, etwa für alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Speiseeis, Milchprodukte und Konfitüren….
Die Zulassung gilt nur innerhalb Frankreichs. Nach Deutschland dürfen die mit Rebaudiosid A gesüßten Lebensmittel nicht vertrieben werden. Dafür wäre eine…