Die Ermittlungsbehörden sichten im Kampf gegen die Kinderpornographie zunehmend große Mengen von Bildmaterial, anhand dessen das Alter der gezeigten Kinder festgestellt werden muss. Als Kinder gelten vor dem Gesetz Minderjährige im Alter unter 14 Jahren. Eine europäische Arbeitsgruppe mit Rechtsmedizinern und Anthropologen aus Düsseldorf, Mailand und Vilnius sowie einer Bochumer Firma arbeitet an der Entwicklung einer Software zur automatisierten Schätzung des Lebensalters von Kindern und Jugend