Vergleich der Bilanzen soll einfacher werden

Die Londoner Standardsetzer IASB wollen bis Mitte 2011 die Rechnungslegungssysteme IFRS und US-GAAP angleichen und schlagen einen neuen, einheitlichen Standard für die Bilanzierung vor. Geht es nach einem kürzlich veröffentlichten Entwurf der Standardsetzer müssen Leasinggeber bei ihren Geschäften künftig höhere Verbindlichkeiten ausweisen und auch die Leasingkunden sollen die Geschäfte bilanzieren. Bisher war Leasing für den Leasingnehmer meist bilanzneutral. Die geplante Doppelbilanzierung wird das Leasing unnötig verteuern, befürchten viele Experten. (www.handelsblatt.com, 19.8.2010)

Einen Überblick der IFRS/US-GAAP-Leasingprojekte gibt Prof. Dr. Thomas Gruber (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) auf der 11. Handelsblatt Jahrestagung „Konzernrechnungswesen 2010“ am 11. und 12. November 2010. Der Vorsitzende der DSR-Arbeitsgruppe erläutert potenzielle Auswirkungen auf die Leasingnehmer-/Leasinggeberbilanzierung und geht auf den Right-of-use-Ansatz als konzeptionelle Grundlage ein. Von den geplanten Änderungen bei der Rechnungslegung betroffen sind auch alle Leasingnehmer, die nach IFRS bilanzieren. Sie sollen künftig ihr Nutzungsrecht als Leasingverbindlichkeit ansetzen, dadurch erhöht sich auch deren Verschuldungsgrad. Aktuell sind in Deutschland Wirtschaftsgüter im Wert von weit über 200 Milliarden Euro verleast.

IFRS 2011, IFRS 9, Enforcement, Bilanzkontrolle und Konzernlageberichterstattung

Weitere Themen der Jahrestagung sind die aktuellen Entwicklungen des IFRS sowie das Arbeitsprogramm 2011 ff, Tax Accounting zwischen BilMoG und E-Bilanz, die frühzeitige Anwendung des IFRS 9 sowie neueste Entwicklung im Enforcement.

Informationen zum Programm sind im Internet abrufbar unter: www.konferenz.de/konzernrechnungswesen

IASB-Mitglied Dr. Elke König wird auf der Handelsblatt Tagung die aktuellen Entwicklungen des IFRS sowie das geplante Arbeitsprogramm für 2011 und kommende Jahre vorstellen. Das Enforcement-Thema greift DPR-Präsident Dr. Herbert Meyer auf, während Thorsten Dammann (Leiter des Referats für Bilanzkontrolle, BaFin) über die Bilanzkontrolle der BaFin referiert. Ein Update zur Konzernlageberichterstattung kommt von Prof. Dr. Hans-Joachim Böcking (Goethe-Universität Frankfurt/Main). Böcking moderiert auch die Handelsblatt Jahrestagung.

IFRS 9 – Praxisbericht einer Landesbank
Mit den Änderungen des IFRS 9 werden in der Praxis Abgrenzungs-schwierigkeiten und komplexe Fragestellungen zu erwarten sein. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den Anforderungen des IFRS 9 vertraut machen. Trotz der Vereinfachungen erfordert die Umsetzung von IFRS 9 einen erheblichen Analyse- und Umstellungsaufwand, der sich auf die Finanzberichterstattung, und auch auf Bereiche wie Planungs- und Steuerungsprozesse auswirkt.

Die Kategorisierungen und Bewertungen nach IFRS 9 erläutert Stefanie Voit (Leiterin Grundsatzfragen Rechnungswesen, Landesbanken Baden-Württemberg). Dabei geht sie auf die neuen Impairment-Regeln ein und erläutert, was Sinn macht bei einer Erstanwendung. IFRS 9 ist verpflichtend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Die E-Bilanz kommt
Neue Spielräume für die Steuerbilanzpolitik zeigt Prof. Dr. Norbert Herzig (Direktor des Steuerseminars, Universität Köln) auf. Der Steuerexperte erläutert die Steuerrisiken bei Gewinnabführung und Organschaft und geht auf die geplante elektronische Datenübertragung, die sogenannte E-Bilanz ein. Mit der Verwirklichung der E-Bilanz wird bei der Finanzverwaltung ein bisher nicht vorhandener Pool an Mikrodaten in elektronischer Form geschaffen, der die Finanzverwaltungen in die Lage versetzt, umfassende Analysen und Auswertungen vorzunehmen.

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