Wie europatauglich ist die Organschaft?

Unter Berücksichtigung des im Juni veröffentlichten 20-Punkte-Konzeptes des Instituts für Finanzen und Steuern (IFSt) bereitet eine Arbeitsgruppe des Finanzministeriums derzeit einen Reformvorschlag zum Konzernsteuerrecht vor. „Der neue Grundgedanke ist: Man sollte den Konzern als Einheit verstehen, in dem man Gewinne und Verluste verrechnen kann“, so Prof. Dr. Norbert Herzig (Universität zu Köln).

Auf der 15. EUROFORUM-Jahrestagung „Die Organschaft 2011“ (22. und 23. September 2011, Hamburg) steht die Konzernsteuer-Reform mit der Frage, wie Auslandsverluste in Deutschland künftig europäisch korrekt geltend gemacht werden können, im Mittelpunkt. Die Experten des IFSt raten zu einem Verzicht auf den Ergebnisabführungsvertrag (EAV), mit dem bis jetzt Gewinne und Verluste in Konzernen verrechnet wurden. Für den Vorsitzenden der EUROFORUM-Jahrestagung, Prof. Dr. Norbert Herzig, wäre dieses Modell der Übergang zur sogenannten Gruppenbesteuerung nach österreichischem Vorbild. (Quelle: FTD, 8.06.2011)

Experten aus Verwaltung, Wirtschaft, Beratung und Praxis sind auf der etablierten Jahrestagung vertreten, unter anderem sprechen RD Ewald Dötsch (Oberfinanzdirektion Koblenz) und Dr. Christian Kaeser (Siemens) über den Umwandlungssteuer-Erlass und praktische Auswirkungen. Prof. Dr. Jürgen Lüdicke (PwC) referiert über die internationalen Aspekte der Organschaft und deckt Folgen des Bundesfinanzhof-Urteils I R 54,55/10 auf. Die Neugestaltung der Gruppenbesteuerung und die Vorschläge des IFSt erläutert Dr. Michael Kröner (Deutsche Bank). Stellung zur Neukonzeption der Organschaft bezieht MR Dr. Thomas Eisgruber (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen).

Mareike Zeisig
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