Neue Erkenntnisse zur Wirkung der Strahlung auf den Menschen stärker berücksichtigen
Auf einer Konferenz über neue Erkenntnisse zur Wirkung ionisierender Strahlung in Berlin hat Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die schnelle Umsetzung des neuen Wissens in das Strahlenschutzrecht und den praktischen Vollzug gefordert. „Es geht darum, jeden der neuen Sachverhalte eingehend zu prüfen und klare Antworten auf die Frage zu geben, ob unsere bestehenden Schutzsysteme den Stand des Wissens noch richtig und angemessen abbilden. Wo dies nicht der Fall ist, muss unverzüglich gehandelt werden“, so Gabriel.
Dies sei der grundsätzlichen Verpflichtung der Umweltpolitik zur rechtzeitigen und angemessenen Vorsorge gegen Umwelt- und Gesundheitsrisiken geschuldet und gelte sowohl für das europäische wie auch für das nationale Strahlenschutzrecht. Gabriel: „Die Schutzstandards dürften dem Wissensstand nicht hinterherhinken. Gleiches gilt für den praktischen Vollzug.“
Die Strahlenschutzkonferenz findet heute in Berlin im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft statt. Vorgestellt und diskutiert wurde die neue Grundsatzempfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) zum Strahlenschutz (Dr. Lars-Erik Holm). Über diese Empfehlung hinausgehend wurden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu strahlenbedingten Krebserkrankungen bei Kernkraftwerksarbeitern (Dr. Elisabeth Cardis), zum Lungenkrebsrisiko durch Radon (Dr. Margot Tirmarche) und zu Besonderheiten der Strahlenempfindlichkeit, insbesondere der Frau und des Ungeborenen (Prof. Dr. Wolfgang-Ulrich Müller), vorgetragen.
Die neuen Erkenntnisse wurden intensiv mit Wissenschaftlern und mit Vertretern von Regierungen verschiedener europäischer Staaten und der Europäischen Union diskutiert. Es wurde deutlich, dass Erkenntnisse auf dem Tisch liegen, auf die der Strahlenschutz in nächster Zeit reagieren muss. Obwohl die bestehenden Strahlenschutzkonzepte nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden, muss über Präzisierungen, Anpassungen und Korrekturen nachgedacht werden.
Im Zentrum der Debatte standen folgende Aspekte:
Krebserkrankungen bei Kernkraftwerksarbeitern.
Die Wirkung niedriger Expositionen wird bisher zweifach unterschätzt. Das relative Strahlenrisiko im Bereich der beruflichen Strahlenexposition ist durchaus vergleichbar mit dem bei hohen Expositionen. Bereits bei Beruf-Lebenszeit-Dosen, die mit den derzeit geltenden Grenzwerten verträglich sind, werden erhöhte Krebsraten beobachtet. Eine Senkung der Grenzwerte muss dringend geprüft werden.
Lungenkrebs durch radioaktives Radon in Wohnräumen:
Das radonbedingten Lungenkrebsrisiko in Wohnungen steigt um ca. 8 % pro 100 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³). Bereits zwischen 100 und 200 Bq/m³ werden zusätzliche Krebserkrankungen beobachtet. Jährlich sterben in Deutschland etwa 1.800 Menschen an Radon, also alle vier Stunden ein Mensch. Möglicherweise trägt Radon auch zur kindlichen Leukämie bei. Es besteht dingender Handlungsbedarf, die Radonexpositionen zu senken. Zielwert für Neubauten: 100 Bq/m3, Orientierungswert für Sanierungsentscheidungen an Altbauten: 200 Bq/m3.
Strahlenempfindlichkeit:
Die Strahlenempfindlichkeit des Ungeborenen ist besonders hoch und die Strahlenempfindlichkeit der Frau scheint etwa doppelt so hoch zu sein, wie die des Mannes. Zudem ist die Strahlenempfindlichkeit der Augenlinse höher als bisher angenommen. Die Forschungen sind fortzusetzen und zu intensivieren, eine Senkung des Grenzwerts für die Augenlinse muss dringend geprüft werden.
Bundesumweltminister Gabriel sprach sich dafür aus, die Kompetenz im Strahlenschutz zu erhalten und gezielt weiter zu forschen. Mit der Gründung des „Kompetenzverbundes Strahlenforschung“ in Deutschland, der eine enge Kooperation zwischen Forschungszentren und Hochschulen gewährleiste und wissenschaftlichen Nachwuchs fördere, werde dieses Ziel angestrebt. Kompetenzerhaltung beziehe sich aber auch auf die Vollzugsbehörden, denn der praktische Vollzug werde nur bei ausreichender Personalausstattung und guter Qualifikation Schritt halten können.
Besonders begrüßte Gabriel, dass der Gedanke der Nachhaltigkeit des Schutzes der Umwelt nun auch von der ICRP für den Strahlenschutz aufgegriffen werde. Die Umwelt auch unabhängig vom Menschen zu schützen, sei ein wesentliches Element nachhaltiger Umweltpolitik.
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