Handelsblatt Konferenz: Unternehmenssteuerreform 2008

Der umstrittene Gesetzentwurf zur Unternehmenssteuerreform ist am 14. März 2007 im Bundeskabinett gebilligt worden und soll nach den Vorstellungen der großen Koalition noch vor der Sommerpause im Bundestag und Bundesrat bestätigt werden.

Der Entwurf sieht eine Absenkung der Steuerlast für Kapitalgesellschaften von heute 38,6 auf knapp unter 30 Prozent sowie eine Änderung der Besteuerung privater Kapitalerträge vor. Eine einheitliche Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Zinsen, Dividenden und privaten Veräußerungsgewinne aus Wertpapiergeschäften soll ab 2009 gelten.

Auf der Handelsblatt Konferenz „Unternehmenssteuerreform 2008“ (18. und 19. April 2007, Berlin) stellt Staatssekretärin Dr. Babara Hendricks (Bundesministerium der Finanzen) die Ziele und Eckpunkte des Reformprojekts der großen Koalition vor und erläutert die Bedeutung der Reform für den Investitionsstandort Deutschland. Die Argumente in der aktuellen politischen Diskussion um die Gegenfinanzierung und Praktikabilität des neuen Gesetzes greifen der rheinland-pfälzische Finanzminister Prof. Dr. Ingolf Deubel (SPD), der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Michael Meister sowie die finanzpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Christine Scheel und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion Carl-Ludwig Thiele auf.

„Deutschland muss sich dem Steuerwettbewerb stellen“, betont der Sprecher der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Industrie (BDI) Klaus Bräunig. Er bewertet aus Sicht der Wirtschaft die Pläne zur Unternehmenssteuer und fragt nach den Chancen im Standortwettbewerb. Über die steuerliche Zukunft für Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen diskutieren unter anderen Brigitte Fischer (Freudenberg & Co. KG) und Dr. Bernd Niess (DaimlerChrysler AG). Die geplanten Änderungen der Abgeltungssteuer kommentiert Dr. Michael Kröner (Deutsche Bank AG). Weitere Steuer-Experten und Vertreter aus dem Bundesfinanzministerium und den Finanzministerien aus Hessen und Baden-Württemberg gehen auf die Thesaurierungsrücklage, den Verlustabzug bei Körperschaften und die Funktionsverlagerungen ein. Prof. Dr. Dieter Endres (PricewaterhouseCoopers AG) zeigt die Gestaltungsmöglichkeiten auf, die sich aus der Unternehmenssteuerreform in der Praxis ergeben.

Das laufend aktualisierte Programm finden Sie im Internet unter:
www.konferenz.de/pr-steuerreform

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