Strafrechtler und Philosophen diskutieren das Problem der Verantwortung

Interdisziplinäre Konferenz an der Martin-Luther-Universität

Vom 28. Februar 2002 bis zum 2. März 2002 findet an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg eine von der DFG geförderte, interdisziplinäre Konferenz statt, die unter dem Titel „Zurechnung als Operationalisierung von Verantwortung“ das Problem der Verantwortung beleuchtet. Auf dem Tagungsprogramm stehen drei Themenkreise: Geschichte des Zurechnungsbegriffs, Zurechnungsprobleme in der politischen Wirklichkeit sowie rechtliche und philosophische Aspekte des Zurechungsbegriffs. Neben Experten aus dem Bundesgebiet und den USA werden namhafte italienische Strafrechtler und Philosophen das Wort ergreifen. Die Veranstaltung beginnt am 28. Februar, 9:00 Uhr, im Seminarraum 2, Juridicum, Universitätsplatz 5 in Halle/Saale. Gemeinsame Organisatoren sind das Institut für Philosophie und die Juristische Fakultät (Professur für Strafrecht und Rechtsphilosophie). Für die wissenschaftliche Leitung zeichnen Prof. Dr. Matthias Kaufmann und Prof. Dr. Joachim Renzikowski (beide Uni Halle) verantwortlich.

Es gibt, besonders im Kontext der ökologischen Bewegung und der Kritik an den Folgen der Großtechnologien, eine seit einigen Jahren intensiver werdende Diskussion um das Problem der Verantwortung. Erinnert sei an Das Prinzip Verantwortung von Hans Jonas (einem der bekanntesten deutschen Philosophen) aus dem Jahre 1979, aber auch an die aktuelle Diskussion um individuelle und kollektive Verantwortung im Rahmen der Technikfolgenbewertung.

Bei moralischen Appellen an das menschliche Verantwortungsbewusstsein für die eigene Zukunft, für die Zukunft der Menschheit oder auch für das Leben auf dem Planeten Erde, tut man sich sehr schwer, die Verantwortlichen und die ihnen zuzuschreibenden Verhaltensweisen zu identifizieren. In der juristischen, speziell strafrechtlichen Tradition, bietet zumindest für vergangene Handlungen der Begriff der „Zurechnung“ einen Weg zur systematischen Durchdringung der Problematik. So waren es vor allem Fragen der Strafgerechtigkeit, die den Anlass zu ersten Versuchen einer systematischen Entfaltung des Begriffs der „Zurechnung als Operationalisierung der Verantwortung“ gaben.

Die europäische Tradition beginnt bereits bei Aristoteles, setzt sich über Thomas von Aquin und andere scholastische Autoren fort bis hin zu Naturrechtslehrern der Aufklärung wie Pufendorf, Daries und – als genius loci – Christian Wolff.
Berühmt geworden ist die Definition aus Kants Metaphysik der Sitten: „Zurechnung (imputatio) in moralischer Bedeutung ist das Urteil, durch welches jemand als Urheber (causa libera) einer Handlung, die alsdann Tat (factum) heißt und unter Gesetzen steht, angesehen wird“. Darüber hinaus zeigen neuere Forschungen weitere unterschiedliche Zugangsweisen zu dieser Problematik bei Denkern aus verschiedenen europäischen Ländern, wie etwa dem italienischen Strafrechtler und Rechtsphilosophen Carmignani im frühen neunzehnten Jahrhundert. Die Bandbreite der Diskussion um die Zurechnung erfasst empirische Zugänge ebenso wie theoretisch-abstrakte Denkkategorien.

Andererseits gibt es seit einiger Zeit Bemühungen, das bereits erworbene Wissen um Verantwortung und Zurechnung in die politischen Debatten einzubringen, ohne dass allerdings so etwas wie ein tragfähiger Konsens entstanden wäre.
Die Tagung möchte diesem europäischen Erbe nachspüren und im interdisziplinären und internationalen Diskurs Marksteine für die derzeitige Diskussion setzen. Bei einem solchen Vorgehen stellt sich quasi von selbst die Frage, ob und inwieweit Forschungsergebnisse aus anderen Epochen und aus anderen Disziplinen für gegenwärtig diskutierte Fragen verarbeitet werden können.
Problembereiche sind dabei nicht nur die „ewige“ Frage von Schuld und Willensfreiheit, sondern auch die methodische Unterscheidung verschiedener Zurechnungsarten. Diskutiert wird auch die Zurechnung bei Beteiligung mehrerer sowie die immer mehr in den Blickpunkt rückende Zurechnung zu Personenverbänden und die daraus sich ergebenden Konsequenzen für die Verhängung von Sanktionen.

Media Contact

Ingrid Godenrath idw

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