Wiederaufbereitung von medizinischen Einmalprodukten Möglichkeiten und Grenzen

Informationsveranstaltung
MARITIM Hotel Bonn

Pressetext zur Veranstaltung

Anmeldeformular zum Ausdrucken (pdf-Format)
 

ZUM THEMA

Medizinische Einmalprodukte werden vielerorts, in Kliniken oder durch externe Dienstleister, entgegen den Angaben ihrer Hersteller wieder aufbereitet und kommen erneut zur Anwendung. Seit einigen Jahren wird diese Praxis heftiger denn je diskutiert. Hersteller warnen vor den Risiken und dokumentieren Produktmängel, die nach dem Gebrauch beim Erstpatienten und den Aufbereitungsprozeduren erkennbar sind. Aufbereiter verweisen darauf, dass das Gesetz über Medizinprodukte (MPG) kein eindeutiges Verbot der Aufbereitung von Einmalprodukten enthält und argumentieren, dass die Aufbereitung machbar ist.

Aber ist „machbar“ auch „vertretbar“? – Und wenn ja, in welchem Rahmen?

Durch die zweite Änderung des Medizinproduktegesetzes soll der rechtliche Rahmen jetzt neu gesteckt werden: Auch Aufbereiter, die die Produkte nach der Aufbereitung an andere abgeben, sollen künftig die Konformitätsbewertungsverfahren durchführen, denen die Hersteller unterworfen sind. Maßstab der Aufbereitungsqualität sind die neuen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, die die „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ regeln.

ZIEL

Die Eckpfeiler, die den Spielraum für die Aufbereitung von medizinischen Einmalprodukten abgrenzen, werden präsentiert und zur Diskussion gestellt: Rechtliche Regeln, Anforderungen an die Hygiene, funktionale Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Dabei soll versucht werden, Antworten auf die folgenden Fragen zu finden:

  • Ist der rechtliche Rahmen ausreichend, um die Sicherheit der Patienten angesichts der Aufbereitung von Einmalprodukten zu gewährleisten?
  • Welcher wirtschaftliche Spielraum bleibt, wenn Recht und Stand der Technik eingehalten werden?

Angesprochen sind alle von der Aufbereitungspraxis Betroffenen, insbesondere Anwender und Betreiber medizinischer Einrichtungen, wie 
z. B. OP-Schwestern, Hygienefachkräfte und Ärzte, sowie die Hersteller von Medizinprodukten, aber auch die Vertreter der Überwachungsbehörden, Patientenvereinigungen und Versicherungen.

INHALT

  • Qualität von aufbereiteten Medizinprodukten
  • Anforderungen an Hersteller und Aufbereiter
  • Rechtlicher Rahmen
  • Patientensicherheit
  • Ärztliche Verantwortung
  • Technische Grenzen
  • RKI-Empfehlungen: Anforderungen an die Hygiene 


PROGRAMM

Moderation: 
Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer, MedInform, Berlin
 

9.30 Uhr 
Empfang/Kaffee

10.00 Uhr 
Begrüßung

10.05 Uhr 
Einführung
Elke Vogt, Verbraucherschutz/Medizintechnik
Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), Berlin

10.10 Uhr 
Herstellung und Aufbereitung von Einmalprodukten – Ein Überblick
Peter Schröer, Quality and Regulatory Affairs Europa
Ethicon Endo-Surgery GmbH, Norderstedt

10.55 Uhr 
Kaffeepause

11.15 Uhr 
Rechtliche Grenzen der Wiederaufbereitung von Einmal-Medizinprodukten
Prof. Dr. Jürgen Helle, Honorarprofessor, Universität Osnabrück

12.00 Uhr 
Die Aufbereitung von Einmalprodukten durch einen Dienstleister
Robert Schrödel, Vorstand
VANGUARD AG Medical Services for Europe, Berlin

12.45 Uhr 
Mittagessen

14.00 Uhr 
Technische und wirtschaftliche Grenzen der Wiederaufbereitung
Dr. Hans Haindl, Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Medizinprodukte, Vorsitzender des Bundesverbands der Sachverständigen für Medizinprodukte, Wennigsen

14.45 Uhr 
Anforderungen an die Hygiene:
Die neuen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts
Prof. Dr. Martin Mielke, Leiter der Abteilung Angewandte Infektions- und Krankenhaushygiene im Robert-Koch-Institut (RKI), Berlin

15.30 Uhr 
Abschlussdiskussion

ca. 
16.00 Uhr 
Ende der Veranstaltung
 
 

TERMIN

Donnerstag, den 11. Oktober 2001, 9.00 Uhr
 

VERANSTALTUNGSORT

MARITIM Hotel Bonn
Godesberger Allee
53175 Bonn
Telefon: (02 28) 81 08-0
Telefax: (02 28) 81 08-811

Anfahrtskizze im Internet:
http://www.maritim.de/deutsch/hotels/hotels/bonn.html
 

TEILNAHMEGEBÜHR

Die Teilnahmegebühr beträgt 365,00 € zuzüglich 16 % MWSt. Inbegriffen sind Mittagessen, Sitzungsgetränke sowie die Sitzungsunterlagen. Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.
 

ANMELDUNG

bis spätestens 2. Oktober 2001
Anmeldebogen als pdf-Dokument

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
 

MedInform behält sich den Wechsel von Dozenten und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die MedInform zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Stornierung:

Wird eine Anmeldung nicht spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich widerrufen, so wird die volle Teilnahmegebühr auch bei Nichtteilnahme fällig.

Media Contact

BVMed

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