8. Handelsblatt Jahrestagung: Besteuerung international tätiger Unternehmen
Mit einer Steuerbelastung von unter 30 Prozent für Kapitalgesellschaften liegt Deutschland nach In-Kraft-Treten der Unternehmenssteuerreform steuerlich im europäischen Mittelfeld und gibt die „rote Laterne“ als europäisches Schlusslicht ab.
In der praktischen Umsetzung steht die Unternehmensteuerreform aber weiter in der Diskussion. Insbesondere für international tätige Unternehmen geben sich noch Zweifelsfragen in Bezug auf die Zinsschranke und Funktionsverlagerungen.
Auf der 8. Handelsblatt-Jahrestagung „Besteuerung international tätiger Unternehmen“ (10. und 11. April 2008, Bergisch Gladbach) befassen sich hochrangige Vertreter aus Finanzverwaltung, Wirtschaft und Beratung mit den Auswirkungen der seit Januar 2008 geltenden Unternehmensteuerreform und greifen unter anderem die aktuellen Entwicklungen im internationalen Umwandlungssteuerrecht auf.
Aus Sicht der Bundesfinanzministeriums erläutert Dr. Rolf Möhlenbrock (Bundesministerium der Finanzen) die Umwandlung von Körperschaften auf Personengesellschaften und geht auf Praxisfragen zum Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) ein.
Was bei internationalen Umstrukturierungen beachtet werden muss, erläutert der Vorsitzende der aktuellen Jahrestagung Prof. Dr. Harald Schaumberg (Flick Gocke Schaumburg) anhand einer Fallstudie zur grenzüberschreitenden Einbringung. Dabei geht er vor allem auf die Bereiche Anteilseinbringung, ausländische Verschmelzung sowie Hinzurechnungsbesteuerung ein. Neuregelungen im Außensteuergesetz (AStG) und in der Funktionsverlagerungsverordnung erläutert Dr. Michael Schwenke (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen).
Unter anderem geht er an Fallbeispielen auf Fragen zur Funktionsverlagerung sowie zur Preisanpassungsklausel ein. Auf die Änderungen im aktuellen Außensteuergesetz sowie bei ausländischen Finanzierungsgesellschaften geht auch Dr. Wolfgang Haas (BASF AG) aus Praxissicht ein. Die Vorteile der Unternehmensteuerreform für Personengesellschaften bei der Besteuerung ihrer Gewinne zeigt Dr. Ulrich Fechner (Boehringer Ingelheim GmbH) auf und erläutert die Unterscheide zwischen sogenannten Inbound- und Outbound-Fällen.
Das vollständige Programm ist im Internet abrufbar unter:
www.konferenz.de/inno-besteuerung-international08
Weitere Informationen zum Programm
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