Artenschutz/Internationale Vertragsstaatenkonferenz

Am 3. März 2013 feiert der Naturschutz ein bedeutsames Jubiläum: Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, welches auch als CITES bekannt ist, feiert sein 40 jähriges Bestehen. Es ist damit eine der ältesten Umweltkonventionen, die vielleicht heute wichtiger ist als sie es je war.

177 Staaten, also praktisch die gesamte Welt, sind der Konvention beigetreten und etwa 5.000 Tier- und weitere 29.000 Pflanzenarten werden durch die Konvention berücksichtigt.

Dieser denkwürdige Tag ist zugleich auch der Auftakt der 16.
Vertragsstaatenkonferenz, die vom 3. bis 15. März 2013 in Bangkok, Thailand, statt findet. In dieser Zeit werden wichtige Entscheidungen für den Erhalt zahlloser Arten getroffen, darunter sind gefährdete Haiarten, der Eisbär, Tropenhölzer und einige Amphibien und Reptilien. Aus Sicht des Bundesumweltministeriums haben dabei die Anträge für die Haie eine herausragende Bedeutung, da deren Rückgang dramatisch ist und unvorhersehbare Folgen für die Ozeane birgt.

Auf Initiative des Bundesumweltministeriums hat die Europäische Union einen Antrag zur Aufnahme des Heringshais in den Anhang II der Konvention vorgelegt. Der Heringshai ist eine weltweit stark gefährdete Haiart, die wegen ihres wertvollen Fleisches vor allem nach Europa exportiert wird und stark überfischt ist. Bei erfolgreicher Listung würden in den internationalen Handel nur noch Heringshaie gelangen, die aus nachhaltig bewirtschafteten Beständen stammen.

Deutschland arbeitet zum Schutz von Haien zusammen mit den USA, Brasilien und Kolumbien, die ihrerseits weitere global gefährdete Fischarten, nämlich den Weißspitzenhochseehai, verschiedene Hammerhaiarten und den Mantarochen zur Listung vorgeschlagen haben.

Bei der Konferenz sind kontroverse Diskussionen zu diesen Anträgen mit Fischereinationen zu erwarten, die einen solchen Schutz unter Artenschutzabkommen nicht wünschen. Ein international abgestimmtes Fischereimanagement, das den Zusammenbruch der befischten Bestände verhindern kann, existiert für diese Haiarten nicht, so dass es kaum eine Alternative zu einer CITES Listung gibt.

Nashörner und Elefanten werden auch im Mittelpunkt der Konferenz stehen, ebenso der drastische Anstieg von Wilderei und Schmuggel mit illegalen Wildtierprodukten. Insbesondere die wirtschaftliche Entwicklung asiatischer Staaten hat die Nachfrage nach Luxusgütern oder medizinische Zutaten stark angeheizt.

Mit Elfenbein, Tigerknochen, Schneeleopardfellen, Schuppentieren oder Nashorn-Horn werden Gewinne erzielt, die mit dem Drogenhandel vergleichbar sind. Beispielsweise werden aktuell bis zu 50.000,- US$ für ein kg pulverisierten Nashorn-Horn, als vermeidliches Wundermittel gegen unheilbare Krankheiten, auf dem vietnamesischen Schwarzmarkt erzielt.

Aufgrund der neuen Dimension des Problems und Professionalisierung der Wildtierkriminalität, die zu einem regionalen Sicherheitsproblem geworden ist und Erfolge der Entwicklungszusammenarbeit zunichte macht, sind interdisziplinäre wie internationale Strategien gefordert. Das BMU hat deshalb einen Antrag bei der Weltnaturschutzunion (IUCN) durchgesetzt, der ein hochrangiges Treffen der Ursprungs-, Transit- und Abnehmerländer von Elfenbein zur Lösung dieser Probleme bis spätestens Juni 2013 zum Inhalt hat.

Ein Antrag zur Aufnahme des Eisbären in die höchste Schutzkategorien, die Listung, von Schlangen und Fröschen sowie von hochwertigen Rosenholzarten stehen bei der Konferenz zur Diskussion.

Jährlich werden millionenfach Tiere und Pflanzen und daraus hergestellte Produkte mit Umsätzen im Milliardenbereich international gehandelt.

Dieser Handel ist ganz verschiedenartig; er betrifft lebende Tiere und Pflanzen aber auch eine Vielfalt daraus hergestellter Produkte und Erzeugnisse wie Lebensmittel, exotische Lederprodukte, Holzinstruments, Touristensouvenirs und Medizin.

Der unkontrollierte Handel kann – wie sich leider häufig erwiesen hat – Tier- und Pflanzen dezimieren und, teilweise in Verbindung mit Lebensraumverlusten oder mit anderen gefährdenden Faktoren, zur Ausrottung frei lebender Tier- und Pflanzenarten führen. Dem wirkt das Washingtoner Artenschutzübereinkommen entgegen, in dem es den internationalen Handel von einer Prüfung der Nachhaltigkeit abhängig macht.

Deutschland hat in der Geschichte des Übereinkommens erhebliche Beiträge zur Weiterentwicklung geleistet (Initiative zum Schutz gefleckter Raubkatzen, Schutz der Störe, die durch den Kaviarhandel bedroht sind, Heilpflanzenhandel, Süßwasserschildkröten, Frösche). Angesichts der zunehmenden Nachfrage und der zurückgehenden Bestände frei lebender Tiere und Pflanzen ist das Abkommen wichtig wie nie zuvor.

Media Contact

Dr. Dominik Geißler BMU Newsletter

Weitere Informationen:

http://www.bmu.de/artenschutz

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