AGSpublik 2013: Neuer allgemeiner Staubgrenzwert?

Grundlage hierfür bildet die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“, die unter anderem seit über zwölf Jahren Staubgrenzwerte am Arbeitsplatz festlegt. Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, kurz MAK-Kommission genannt, schlägt jetzt vor, diese Grenzwerte zu senken.

Wie der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) diesen Vorschlag annehmen sollen, wird beim „AGSpublik 2013: Ein neuer Allgemeiner Staubgrenzwert“ am 8. April in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund diskutiert.

In der TRGS 900 sind unter dem Eintrag „Allgemeiner Staubgrenzwert“ bislang Grenzwerte von 10mg/m3 für einatembare Staubfraktionen und 3 mg/m3 für alveolengängige Staubfraktionen vorgesehen. Die MAK-Kommission schlägt vor, den Grenzwert für die alveolengängige Staubfraktion deutlich zu reduzieren.

Der AGS, dessen Geschäftsführung bei der BAuA liegt, veranstaltet in loser Reihenfolge Veranstaltungen unter dem Titel AGSpublik (früher AGS-Gesprächsforum). In diesen Veranstaltungen treten der Ausschuss und die Fachöffentlichkeit in Dialog und diskutieren aktuelle Probleme bei der Tätigkeit mit Gefahrstoffen.
Die Veranstaltung gliedert sich in drei Themenblöcke und wird durch Fachvorträge strukturiert. Nach einer wissenschaftlichen Ableitung zum Thema Staubgrenzwerte folgen Überlegungen zu Messstrategien und zur Umsetzung. Das BMAS rundet die Veranstaltung mit einer Schlussfolgerung ab. Während der Veranstaltung gibt es ausreichend Zeit für Fragen und Diskussionen. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Gefahrstoff-Experten. Das detaillierte Programm steht unter http://www.baua.de/termine.

Die Veranstaltung findet am 8. April in der BAuA in Dortmund statt. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist erforderlich. Anmeldungen nimmt Elke Büdeker entgegen, Telefon 0231 9071-2322, Fax 0231 9071-2611 oder E-Mail sek4.6@baua.bund.de. Anmeldefrist ist der 28. März 2013.

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

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