Stundenverdienste von Frauen auch 2009 durchschnittlich 23% niedriger als bei Männern

Der Gender Pay Gap, definiert als der prozentuale Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Männern und Frauen, lag damit – wie bereits in den vergangenen Jahren – bei 23%.

Auch in Ost- beziehungsweise Westdeutschland erweist sich der Gender Pay Gap als eher stabil. In den neuen Ländern lag der geschlechtsspezifische Lohnunterschied von 2006 bis 2009 bei 6%, mit Ausnahme des Jahres 2008, in dem sich der Wert um einen Prozentpunkt auf 5% verringerte. Im früheren Bundesgebiet veränderte sich der Gender Pay Gap im betrachteten Zeitraum ebenfalls nur wenig: Während in den Jahren 2006 und 2007 Frauen 24% weniger als Männer verdienten, belief sich der Lohnabstand 2008 und 2009 auf 25%.

Ein Grund für die relative Stabilität des Gender Pay Gap besteht darin, dass die ursächlichen Faktoren nur langsamen Veränderungsprozessen unterliegen. Beispielsweise zeigen sich im Hinblick auf den Beschäftigungsumfang oder auch bezüglich der Qualifikationsstruktur kurzfristig kaum Veränderungen. So bewegte sich zwischen 2006 und 2009 der Anteil der Frauen in leitender Stellung beziehungsweise in herausgehobenen Positionen an allen weiblichen Arbeitnehmern auf etwa konstantem Niveau; bei den Männern sank der entsprechende Anteil um rund einen Prozentpunkt. Ebenfalls um nur einen Prozentpunkt veränderte sich im Betrachtungszeitraum sowohl bei den weiblichen als auch bei den männlichen Arbeitnehmern der Anteil der im Vergleich zu Teilzeitkräften pro Stunde besser bezahlten Vollzeitbeschäftigten.

Bei der Interpretation aller Ergebnisse zum Gender Pay Gap ist Folgendes zu berücksichtigen: Die Zahlen beziehen sich entsprechend einer EU-einheitlichen Methodik explizit auf den unbereinigten Verdienstunterschied von Männern und Frauen. Das heißt Faktoren, die den Lohnabstand zwischen beiden Geschlechtergruppen zumindest teilweise erklären – wie etwa der Bildungsabschluss oder der Beruf – werden im Rahmen der Berechnungen nicht berücksichtigt. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, einen Gesamtüberblick über geschlechtsspezifische Verdienstunterschiede zu ermöglichen. So wird beispielsweise mithilfe des unbereinigten Gender Pay Gap auch der Teil des Lohnunterschieds erfasst, der auf unterschiedliche Zugangschancen beider Geschlechtergruppen auf bestimmte Tätigkeitsfelder oder Positionen zurückzuführen ist. Derartige Unterschiede können ebenfalls das Ergebnis benachteiligender Strukturen sein. Der unbereinigte Gender Pay Gap geht somit über das Thema „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ hinaus.

Weiterführende Informationen zur Berechnung und Definition des Gender Pay Gap finden Sie unter folgendem Link: http://epp.eurostat.e c.europa.eu/cache/ITY_SDDS/de/earn_grgpg2_esms.htm

Weitere Hintergründe zum Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern lassen sich dem gleichnamigen STATmagazin-Beitrag entnehmen.

Eine Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.

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Claudia Finke, Telefon: (0611) 75-2696,
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Claudia Finke Statistisches Bundesamt

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