Reform des Kindschaftsrechts entlastet die Jugendämter

Wie Destatis, das Statistische Bundesamt, mitteilt, hat die Reform des Kindschaftsrechts seit Juli 1998 die Vaterschaftsfeststellungen bei den Jugendämtern in Deutschland erheblich entlastet. Die Zahl der dort vorgenommenen Vaterschaftsfeststellungen verringerte sich von knapp 149 000 im Jahr 1997 auf 105 100 im Jahr 2000; das ist ein Rückgang um 29 %.

Eine Vaterschaft wird festgestellt, wenn die Eltern eines Neugeborenen nicht miteinander verheiratet sind. Seit der Reform des Kindschaftsrechts zum 1. Juli 1998 kann die Vaterschaft auch durch andere beurkundungsfähige Institutionen wie z.B. Standesämter oder Notare festgestellt werden. Dadurch hat sich die Zahl der Vaterschaftsfeststellungen bei den Jugendämtern in den letzten Jahren deutlich verringert. Für die 179 500 Neugeborenen mit nicht miteinander verheirateten Eltern des Jahres 2000 wurde in 105 100 Fällen oder 59 % die Vaterschaft durch ein Jugendamt festgestellt.

In 4 300 der Verfahren bei Jugendämtern (4 %) konnte die Vaterschaft nicht amtlich festgestellt werden, weil beispielsweise der Vater unbekannt ist oder seiner Feststellung unüberwindbare Schwierigkeiten entgegenstehen, etwa wenn er sich ins Ausland abgesetzt hat oder von der Mutter nicht benannt wird. Dagegen bekannten sich 93 100 oder 89 % der Väter freiwillig zu ihrer Vaterschaft. Dieser Wert liegt im Trend der vergangenen Jahre, in denen 9 von 10 nicht verheirateten Väter sich freiwillig zu ihrem Kind bekannten. In lediglich 7 700 Fällen (7 %) der Verfahren bei Jugendämtern erfolgte die Vaterschaftsfeststellung durch ein Gericht.

 

Weitere Auskünfte erteilt: Heike Tüllmann,
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Heike Tüllmann Pressemitteilung

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