3,5 Millionen Haushalte erhielten Ende 2004 Wohngeld
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhielten am Jahresende 2004 in Deutschland rund 3,5 Millionen Haushalte Wohngeld. Dies waren 9,0% aller privaten Haushalte. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Empfängerhaushalte um 4,0% gestiegen.
Wohngeld ist ein von Bund und Ländern getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird Mietern und Eigentümern gezahlt, wenn die Höhe ihrer Miete oder Belastung für angemessen großen Wohnraum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihres Haushalts überfordert.
Knapp zwei Drittel oder 2,3 Millionen der Empfängerhaushalte erhielten Ende 2004 als Mieter oder Wohnraumeigentümer die herkömmliche Form des Wohngeldes, nämlich das allgemeine Wohngeld. Von diesen 2,3 Millionen bekamen 93% ihr allgemeines Wohngeld als Zuschuss zur Miete (Mietzuschussempfänger) und die restlichen 7% als Zuschuss zu den Kosten ihrer eigenen Wohnung oder ihres Eigenheimes (Lastenzuschussempfänger). Gegenüber 2003 hat sich die Zahl der Haushalte mit allgemeinem Wohngeld um 1,9% erhöht. Etwas mehr als ein Drittel der Empfängerhaushalte, nämlich 36% oder 1,3 Millionen Haushalte, bezogen neben dem Wohngeld auch Sozialhilfe oder Leistungen der Kriegsopferfürsorge. Sie erhielten das Wohngeld in Form des besonderen Mietzuschusses. Im Vergleich zum Jahresende 2003 entspricht dies einer Steigerung um 8,0%.
Fast die Hälfte aller Wohngeldempfänger lebt allein (48,2%), weitere 21,4% leben in Zwei-Personen-Haushalten und 13,3% in Drei- Personen-Haushalten. In den übrigen 17,1% der Wohngeldhaushalte wohnen vier oder mehr Personen.
Die monatliche Bruttokaltmiete der Mietzuschussempfänger betrug Ende 2004 durchschnittlich 5,65 Euro je Quadratmeter Wohnfläche (Vorjahr: 5,66 Euro), die monatliche Belastung der Lastenzuschussempfänger lag bei durchschnittlich 4,18 Euro (Vorjahr: 4,23 Euro). Die Bezieher von besonderem Mietzuschuss wiesen mit monatlich durchschnittlich 5,84 Euro je Quadratmeter Wohnfläche die höchsten Mietkosten auf (Vorjahr: 5,79 Euro).
Die Gesamtausgaben für das Wohngeld betrugen im Jahr 2004 bundesweit knapp 5,2 Milliarden Euro, 6,7% mehr als 2003. Davon entfielen 3,2 Milliarden Euro (+ 8,1%) auf das allgemeine Wohngeld und 2,0 Milliarden Euro (+ 4,5%) auf den besonderen Mietzuschuss. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag bei 132 Euro. Den Empfängerhaushalten von allgemeinem Wohngeld wurden im Monat durchschnittlich 110 Euro an Wohngeld ausgezahlt, den Empfängerhaushalten von besonderem Mietzuschuss durchschnittlich 170 Euro.
Mit Inkrafttreten des „Viertes Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV)“ zum 1. Januar 2005 ergaben sich auch für das Wohngeldrecht weit reichende Änderungen. Ab diesem Zeitpunkt entfällt für Empfänger bestimmter Transferleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Hilfe zum Lebensunterhalt beziehungsweise Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch, Asylbewerberleistungen) sowie Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft das Wohngeld. Deren angemessene Unterkunftskosten werden im Rahmen der jeweiligen Sozialleistungen berücksichtigt, so dass sich dadurch für die einzelnen Leistungsberechtigten keine Nachteile ergeben. Allerdings reduziert sich ab 2005 der Kreis der Wohngeldberechtigten und damit auch der statistisch erfassten Wohngeldhaushalte deutlich.
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