Außenhandel mit Tschechien

Zu den Differenzen zwischen tschechischen und deutschen Außenhandelsergebnissen Gemeinsame Presseerklärung des Statistischen Bundesamtes und des Tschechischen Statistischen Amtes

Der Außenhandel zwischen Tschechien und Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren sehr dynamisch entwickelt. Die deutschen Ausfuhren nach Tschechien sind zwischen 1993 und 2004 um mehr als das Dreieinhalbfache gestiegen, die Einfuhren aus Tschechien haben sich sogar mehr als verfünffacht. Die wichtigsten Gütergruppen im Handel zwischen Tschechien und Deutschland sind Kraftfahrzeuge/- Teile und Maschinen. In der Rangfolge der wichtigsten Handelspartner Deutschlands liegt Tschechien ein- und ausfuhrseitig auf Platz 12. Aus tschechischer Sicht ist Deutschland in beiden Lieferrichtungen das mit weitem Abstand wichtigste Partnerland. Es gibt allerdings Abweichungen zwischen den spiegelbildlichen tschechischen und deutschen Außenhandelsstatistiken, die seit dem EU-Beitritt Tschechiens deutlich zugenommen haben.

In beiden Lieferrichtungen – in besonderem Maße bei den Warenbewegungen von Tschechien nach Deutschland – liegen die tschechischen Ergebnisse deutlich über den spiegelbildlichen deutschen Zahlen. Im Jahr 2004 überstiegen die tschechischen Ausfuhren nach Deutschland die entsprechenden deutschen Einfuhren um rund 17%. Die nationalen Statistikämter in Deutschland und Tschechien haben deshalb in einer gemeinsamen Initiative die Ursachen für diese Entwicklung untersucht. Offenbar sind die Differenzen im Zusammenhang mit der seit der EU- Erweiterung geänderten Erhebungsmethode zu sehen. Der Warenverkehr zwischen Tschechien und Deutschland lässt sich jetzt nicht mehr anhand der Unterlagen der Zollbehörden ermitteln, sondern wird im Rahmen des so genannten „Intrastat-Systems“ direkt bei den betroffenen Unternehmen erhoben. Hier sind es vor allem folgende Effekte, die zu den Asymmetrien beitragen:

1. Transitverkehre Ein tschechisches Unternehmen verkauft beispielsweise Waren an einen deutschen Abnehmer. Die Waren werden nach Deutschland geliefert, aber von dort ohne Zwischenstopp oder nach lediglich transportbedingtem Aufenthalt in ein anderes EU-Land verbracht. Aus deutscher Sicht handelt es sich um Transitverkehr, der nicht meldepflichtig ist, so dass weder eine Ein- noch eine Ausfuhrmeldung erfolgt. Das tschechische Unternehmen gibt jedoch Deutschland als Bestimmungsland an, weil es das eigentliche Bestimmungsland der Waren nicht kennt. Dieser Effekt konnte vor dem Beitritt Tschechiens zur EU zumindest dann nicht auftreten, wenn die Waren an der deutschen Grenze in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wurden. Bei der Zollabfertigung fiel in Deutschland stets eine Einfuhrmeldung an. Anschließend war von dem deutschen Unternehmen eine Versendung in das EU-Bestimmungsland zu melden.

2. Veredelungsgeschäfte Veredelungsverkehre, die gerade im Warenaustausch zwischen Tschechien und Deutschland eine wichtige Rolle spielen, dürften eine weitere bedeutsame Ursache für die Spiegeldifferenzen sein. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass grenzüberschreitende Veredelungsgeschäfte nicht in den für Umsatzsteuerzwecke gemeldeten innergemeinschaftlichen Lieferungen/Erwerben enthalten sind. Somit entfällt für diese Warenbewegungen die sonst übliche Kontrollmöglichkeit der Außenhandelszahlen anhand der Umsatzsteueranmeldungen. Untererfassungseffekte können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Vor dem EU-Beitritt Tschechiens war dagegen die vollständige Erfassung der Veredelungsverkehre durch die zollamtliche Überwachung garantiert. Auch methodisch bedingte Abweichungen kommen in Betracht. Grenzüberschreitende Veredelungsgeschäfte sind in Tschechien und Deutschland zwar entsprechend den EU-Vorgaben grundsätzlich methodisch gleich zu behandeln. Es gibt jedoch Ermessensspielräume. Bei enger Auslegung des Begriffs – wie in Deutschland – werden kleinere Bearbeitungsvorgänge nicht als Veredelung, sondern lediglich als eine temporäre, nicht meldepflichtige Verbringung der Ware ins Ausland eingestuft. Bei einer eher weiten Auslegung des Begriffs – wie von den tschechischen Statistikern praktiziert – liegt dagegen auch dann ein meldepflichtiger Veredelungsverkehr vor.

3. Anmeldeschwellen Die Anwendung von Anmeldeschwellen, die es im System der Zollanmeldungen nicht gab, spielt ebenfalls als Grund für Spiegelbilddifferenzen eine Rolle. Zwar können die nicht erfassten Warenverkehre in ihrer Gesamtheit auf Basis der Umsatzsteuervoranmeldungen sehr zuverlässig hinzugeschätzt werden. Wie sich der „Abschneideeffekt“ bei den einzelnen Partnerländern auswirkt, ist jedoch nicht exakt festzustellen. Vermutlich liegt er bei Nachbarländern wie Tschechien und Deutschland auf Grund des „kleinen Grenzverkehrs“ über dem Durchschnitt.

4. Unternehmensinterner Warenverkehr Ein weiterer Grund für Abweichungen liegt in der zum Teil unterschiedlichen Anmeldung von internen, zumeist unentgeltlichen Warenverkehren zwischen deutschen Unternehmen und ihren Zweigniederlassungen in Tschechien.

Die Zunahme der Spiegeldifferenzen zwischen der tschechischen und der deutschen Außenhandelsstatistik ist wesentlich auf den Systemwechsel bei der Datenerhebung zurückzuführen. Asymmetrien werden sich auch in Zukunft nicht ganz vermeiden lassen. Sie treten im Übrigen auch im Vergleich mit anderen Ländern auf. Beide Statistikämter unternehmen jedoch vielfältige Anstrengungen, um die Differenzen so weit wie möglich zu reduzieren und stehen deshalb in engem Kontakt. Mögliche Verbesserungen werden sich vor allem auf die oben genannten Punkte konzentrieren.

Weitere Auskünfte gibt: Albrecht Krockow, Telefon: (0611) 75-2060, E-Mail: info-aussenhandel@destatis.de

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