Finanzvermögen der öffentlichen Haushalte Ende 2006 bei 228 Milliarden Euro
Zu den öffentlichen Haushalten zählen Bund, Länder, Gemeinden beziehungsweise Gemeindeverbände und ihre Sondervermögen sowie die kommunalen Zweckverbände. Gegenüber dem Vorjahr (mit 220 Milliarden Euro) ist dies ein Anstieg um 4% oder rund 8 Milliarden Euro. Nicht enthalten ist der Vermögensbestand an Anteilsrechten, wie Aktien oder Investmentzertifikate und sonstige Beteiligungen.
Das größte Finanzvermögen besaßen der Bund und seine Sondervermögen mit
102,8 Milliarden Euro (rechnerisch ein Wert von 1 249 Euro je Einwohner). Es folgten die Länder und ihre Sondervermögen mit 66,3 Milliarden Euro (oder 806 Euro je Einwohner). Die Gemeinden beziehungsweise Gemeindeverbände, ihre Sondervermögen und die kommunalen Zweckverbände hielten zusammen ein Finanzvermögen von 58,9 Milliarden Euro (oder 770 Euro je Einwohner).
Den größten Anteil am Finanzvermögen der öffentlichen Haushalte stellten die Ausleihungen (vergebene Kredite) dar, sie beliefen sich auf 83,8 Milliarden Euro (oder 37%). Der Bestand an Bargeld und Einlagen betrug 60,4 Milliarden Euro (26%) und an Wertpapieren 9,5 Milliarden Euro (4%). Die sonstigen – statistisch nicht weiter aufgliederbaren – Forderungen beliefen sich auf 74,4 Milliarden Euro (33%).
Eine zusätzliche Tabelle enthält die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.
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