Armutsgefährdung und Einkommensungleichheit 2008: Deutschland im EU-Vergleich

Eine Person ist nach EU-Definition armutsgefährdet, wenn sie nach Einbeziehung staatlicher Transferleistungen ein Ein­kommen von weniger als 60% des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung des Landes, in dem sie lebt, zur Verfügung hat. In Deutschland belief sich der Schwellenwert für Armutsgefährdung im Jahr 2008 für eine alleinlebende Person auf 11 151 Euro im Jahr.

In der Eurozone waren durchschnittlich 15,9% der Personen im Jahr 2008 armutsgefährdet, in den seit 2004 beigetretenen zwölf neuen Mitgliedstaaten durchschnittlich mehr als jede/r Sechste (17,1%). Vergleicht man die einzelstaatlichen Ergebnisse untereinander, so war die Armutsgefährdung besonders stark ausgeprägt in den baltischen Staaten Lettland (25,7%), Litauen (20,6) und Estland (19,7%), in den Balkanländern Rumänien (22,4%) und Bulgarien (21,8%) sowie in Griechenland (19,7%) und Spanien (19,5%). Die niedrigsten Quoten wiesen die Tschechische Republik (8,6%), die Slowakei (11,0%), die Niederlande (11,1%) und Slowenien (11,3%) auf.

Die Ungleichheit der Einkommen, die als Verhältnis zwischen den Einkommen der Bevölkerung im oberen und unteren Fünftel (20% einkommensstärkste beziehungsweise –schwächste Personen) der Einkommensverteilung dargestellt wird, nahm 2008 in Slowenien die geringsten Ausmaße an. Dort war das Einkommen der 20% einkommensstärksten Personen insgesamt 3,2 Mal so hoch wie das der 20% einkommensschwächsten. Den höchsten Wert hatte Lettland mit 7,3 zu verzeichnen. In Deutschland betrug die Einkommensungleichheit 4,5, sie lag damit etwas unter den Durchschnittswerten von 4,9 für die Europäische Union insgesamt beziehungsweise 4,8 für die Eurozone.

Diese Ergebnisse wurden aus der Erhebung EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) 2009 ermittelt. Das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) veröffentlicht und ak­tualisiert die Ergebnisse aus den jährlichen EU-SILC- Erhebungen der Mitgliedstaaten sowie weiteren, an EU-SILC teilnehmenden Staaten, regelmäßig in seiner Datenbank.

Ergebnisse aus der deutschen EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions)-Erhebung (LEBEN IN EUROPA) sowie methodische Erläuterungen und Publikationen sind auch über die Themenseite des Statistischen Bundesamtes erhältlich.

Für weitere amtliche EU-Statistiken steht unter www.eds-destatis.de der Europäische Datenservice (EDS) zur Verfügung.
Erläuterungen zur Erhebung EU-SILC/LEBEN IN EUROPA und zur Berechnung der Armutsgefährdung:

EU-SILC (englisch: Community Statistics on Income and Living Conditions) ist die EU-weit vergleichbare Datenquelle über Einkommen, Armut und Lebensbedingungen in Europa. Für die Statistik gelten in allen Mitgliedstaaten einheitliche Definitionen sowie methodische Mindeststandards. Die amtliche Erhebung, deren Durchführung und Aufbereitung den Mitgliedstaaten obliegt, wird in Deutschland seit 2005 jährlich unter der Bezeichnung LEBEN IN EUROPA durchgeführt.
Ein Kernindikator, der aus LEBEN IN EUROPA ermittelt wird, ist die Armutsgefährdungsquote. Sie gibt an, wie hoch der Anteil der armutsgefährdeten Personen an der Gesamtbevölkerung ist. Zur Berechnung der Armutsgefährdungsquote wird zunächst das von allen Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen (bei LEBEN IN EUROPA 2009 bezieht sich das Haushaltseinkommen auf das Jahr 2008). Es setzt sich zusammen aus dem Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit, dem Einkommen aus Vermögen, Renten und Pensionen sowie empfangenen laufenden Transfers – wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Kindergeld. Direkte Steuern und Sozialbeiträge sind abgezogen. Dieses Haushaltseinkommen wird auf die Personen des Haushalts nach einem Gewichtungsschlüssel (Äquivalenzskala) verteilt, der unterschiedliche Haushaltsstrukturen berücksichtigt sowie den Umstand, dass Personen in einem Haushalt durch das Zusammenleben Einspareffekte bei den laufenden Kosten erzielen.
Die Äquivalenzskala weist jeder Person im Haushalt ein Gewicht zu. Nach der modifizierten OECD-Skala, die bei EU-SILC (englisch: Community Statistics on Income and Living Conditions) angewendet wird, erhält die erste erwachsene Person stets das Gewicht 1. Jede weitere Person erhält ein Gewicht, das die Größenordnung des Mehrbedarfs berücksichtigen soll, der durch diese Person entsteht: Weitere Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren erhalten das Gewicht 0,5, Kinder unter 14 Jahren das Gewicht 0,3. So ergibt sich bei einer Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren beispielsweise das Gesamtgewicht 2,1. Das verfügbare Haushaltsein­kommen wird nun durch die Summe der Gewichte dividiert. Das so ermittelte Einkommen der Personen wird als „bedarfsgewichtetes Äquivalenzeinkommen“ bezeichnet und jeder Person im Haushalt als persönliches Äquivalenzeinkommen zugeschrieben. Zu beachten ist, dass es sich beim Äquivalenzeinkommen um eine fiktive Rechengröße handelt.
Um das mittlere Einkommen zu ermitteln, wird der Median (Zentralwert) verwendet. Dabei werden die Personen ihrem Äquivalenzeinkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der Einkommenswert derjenigen Person, die die Bevölkerung in genau zwei Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat mehr, die andere weniger Einkommen zur Verfügung. 60% dieses Medianwertes stellen den Schwellenwert für Armutsgefährdung dar.

Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Silvia Deckl,
Telefon: +49 611 75 8697,
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Silvia Deckl Statistisches Bundesamt

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