2008: 12 250 Sorgerechtsentzüge

Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In 9 100 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.

Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen. Bei der Übertragung des teilweisen Sorgerechts an ein Jugendamt wurde in 2 350 Fällen (26%) nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist die Befugnis verbunden, Entscheidungen des alltäglichen Lebens zu treffen.

Die Zahl der gerichtlichen Maßnahmen zum Sorgerechtsentzug hat sich deutschlandweit (ohne Berlin, wo für 2007 eine deutliche Untererfassung festgestellt wurde) gegenüber 2007 um circa 8% erhöht.

Weitere Informationen werden voraussichtlich ab Montag, den 20.
Juli 2009 im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen unter dem Suchwort „Sorgerecht“

kostenlos zur Verfügung stehen.

Eine Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.

Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Heike Heilmann,
Telefon: (0228) 99 643-8167,
E-Mail: jugendhilfe@destatis.de

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Heike Heilmann Statistisches Bundesamt

Weitere Informationen:

http://www.destatis.de

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