1,9 % der Haus­halte bezo­gen 2011 Wohn­geld

Wohngeld ist ein von Bund und Ländern je zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Dieser wird – gemäß den Vorschriften des Wohngeldgesetzes – einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. Alle Angaben beziehen sich auf reine Wohngeldhaushalte, in denen ausschließlich wohngeldberechtigte Haushaltsmitglieder leben.

In den neuen Ländern (ohne Berlin) wird Wohngeld fast doppelt so häufig in Anspruch genommen wie im früheren Bundesgebiet (einschließlich Berlin). Am Jahresende 2011 bezogen 3,1 % aller ostdeutschen und 1,7 % aller westdeutschen Privathaushalte Wohngeld. In Mecklenburg-Vorpommern waren die privaten Haushalte mit einem Anteil von 4,0 % am häufigsten auf Wohngeld angewiesen, am seltensten in Bayern mit einem Anteil von 1,2 %.

Deutschlandweit waren von allen Empfängerhaushalten 56 % Einpersonenhaushalte, 13 % Zweipersonenhaushalte und 8 % Dreipersonenhaushalte. 23 % machten Haushalte mit vier oder mehr Personen aus.

Der größte Teil (91 %) der Haushalte, die Wohngeld bezogen, erhielt einen Mietzuschuss. Rund 9 % der Empfängerhaushalte bezogen Wohngeld als einen Lastenzuschuss, das heißt als Zuschuss zu den Aufwendungen für Kapitaldienst und die Bewirtschaftung ihres Wohneigentums. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag bei 114 Euro. Haushalten mit Mietzuschuss wurden im Durchschnitt 112 Euro im Monat ausgezahlt, Haushalte mit Lastenzuschuss erhielten 142 Euro.

Basisdaten können kostenfrei über die Tabelle Empfängerhaushalte von Wohngeld (22311-0001) in der GENESIS-Online Datenbank abgerufen werden.

Weitere Auskünfte gibt:
Carola Buhtz,
Telefon: +49 611 75 8149

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Carola Buhtz Statistisches Bundesamt

Weitere Informationen:

http://www.destatis.de

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