HDT-Seminar: Gefahrstoffbeauftragter
Umfassende Kenntnisse und vernünftige Interpretationen werden dafür vorausgesetzt. Kernpunkt der neuen Gefahrstoffverordnung ist eine Gefährdungsbeurteilung, in der Aspekte wie Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, Substitution, Expositionsdauern, Lagerung, Aufbewahrung, Vorsorgeuntersuchungen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ermitteln und zu bewerten sind.
Der Unternehmer ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Dies muss von einer fachkundigen Person vorgenommen werden, z.B. dem Gefahrstoffbeauftragten. Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsleitung und alle für den Umgang mit Gefahrstoffen verantwortliche Personen in allen Fragen der Auswahl und des Umgangs mit Gefahrstoffen.
Dies betrifft durchaus auch die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen. Er sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft, dem Arbeitsmediziner bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann als Schnittstelle zu den Behörden und dem Versicherer fungieren.
Das Haus der Technik in Essen bietet dazu am 5.-6. März 2009 einen zweitägigen Fachkundelehrgang „Gefahrstoffbeauftragter“ an, indem diese Aspekte praxisnah und hilfreich erläutert werden. Eine Wiederholung des Lehrgangs findet am 25.-26. August 2009 in Cuxhaven an der Nordsee statt.
Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte auf Anfrage beim Haus der Technik, Tel. 0201/1803-344 (Frau Gebauer), Fax 0201/1803-346, E-Mail: information@hdt-essen.de oder direkt hier:
http://www.hdt-essen.de/htd/veranstaltungen/W-H050-03-362-9.html
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