EXPOLINGUA vom 16. – 18.11.2001 in Berlin

In Berlin haben am (heutigen) Freitag die dreitägige internationale Sprachenmesse EXPOLINGUA und die nationale Bilanzkonferenz des Europäischen Jahrs der Sprachen 2001 (EJS) im Russischen Haus der Wissenschaft und Kultur begonnen. Beide stehen unter Schirmherrschaft der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist auf der EXPOLINGUA mit einem Messestand zur europäischen Bildungskooperation und mit 4 Projekten zum Sprachenlernen aus den EU-Programmen LEONARDO DA VINCI, SOKRATES und dem EJS vertreten.

Weitere 5 deutsche Sprachprojekte präsentieren sich am Messestand der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission fördert im europäischen Sprachenjahr 23 deutsche Sprachprojekte mit einem Volumen von rund 800.000 Euro. Das entspricht einem Anteil von 13% an allen geförderten EJS-Projekten. EU-weit werden insgesamt 184 Projekte mit einem Volumen von rund 6 Millionen Euro gefördert. 

Das BMBF wird zur Konferenz 10 Thesen (s.u.) für ein Handlungskonzept zum Sprachenlernen vorstellen, das vom nationalen Beirat des EJS unter Moderation vom BMBF erarbeitet wurde. Der Beirat besteht aus Mitgliedern aus den Bereichen Weiterbildung, beruflicher Bildung, den Sozialpartnern und den Bundesländern. Die Thesen sollen die Nachhaltigkeit des Europäischen Jahrs der Sprachen in Deutschland fördern und zu konkreten Maßnahmen des Sprachenlernens über das Jahr 2001 hinaus auffordern. Damit leistet das BMBF einen wichtigen Beitrag zu einer sprachenpolitischen Diskussion für die kommenden Jahre. 

Die Bilanzkonferenz zum Europäischen Jahr der Sprachen 2001, die auf dem Gelände der EXPOLINGUA stattfindet, steht unter dem Motto „Sprachen öffnen Türen“. Neben Fachvorträgen, der Vorstellung eines neuen europäischen Ausbildungskonzepts der Deutschen Bahn unter dem Titel „Die Bahn goes Europe“ mit Auszubildenden im transnationalen Berufsbild „Kaufmann für Verkehrsservice““ aus Deutschland, Frankreich, Polen und den Niederlanden werden Schülerinnen und Schüler der Gustav-Heinemann-Oberschule und der International School aus Berlin Sprachexperten und Politiker zum Thema „Sprachenpolitik in Europa: Europäische Vielfalt contra englischsprachige Einfalt“ befragen. 

Das Europäische Jahr der Sprachen 2001 wird in Deutschland unterstützt von der Deutschen Bahn und von Siemens. 

Weitere Informationen und das Programm sind zur Bilanzkonferenz im Internet erhältlich unter http://www.expolingua.com

 

 

Sprachenlernen fördern: Zehn Thesen für ein Handlungskonzept  

Sprache ist das wichtigste Medium der zwischenmenschlichen Kommunikation und ein zentrales Element der Bildung. Sie vermag unterschiedliche Interessen auszugleichen und Gewalt zu vermeiden. Für Europa heißt das: Es ist wichtig, die Vielfalt der Sprachen als kulturellen Reichtum Europas anzuerkennen und die Sprachen der Nachbarn zu verstehen, um so gegenseitiges Verständnis und Verständigung zu ermöglichen. Voraussetzung ist die Offenheit und persönliche Bereitschaft des Einzelnen, eigenverantwortlich zu diesem Ziel beizutragen. In diesem Sinne ist Sprachenpolitik auch Friedenspolitik. Im europäischen Kontext werden neben der Muttersprache Kenntnisse in zwei weiteren modernen Fremdsprachen als Mindestqualifikation für jeden zukünftigen Europabürger gefordert. Welche Sprachen und wie viele, mit welchen Inhalten und bis zu welchem Niveau gelernt werden sollen, hängt von den individuellen Möglichkeiten und den konkreten Anwendungssituationen ab, aber auch von den Rahmenbedingungen, die für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden.

Sprachenlernen kann sich nicht nur auf die im institutionalisierten Bildungssystem verbrachte Lernzeit beschränken: Den vorliegenden Thesen für ein Handlungskonzept liegt daher die Überzeugung zugrunde, dass Sprachenlernen eine der wesentlichen Herausforderungen ist, die mit dem Auftrag des lebenslangen Lernens* auf die Gesellschaft, auf die Bildungssysteme und auf den Einzelnen zukommen. 

Die Thesen sind das Ergebnis eines einjährigen Diskussionsprozesses, in dem wichtige Ziele im Bereich des Fremdsprachenlernens von der Frühförderung bis zur Erwachsenenbildung zusammengetragen wurden. 

Bund, Länder und Gemeinden, Bildungseinrichtungen und Sozialpartner sowie Träger der Weiterbildung haben im Europäischen Jahr der Sprachen zahlreiche Initiativen und Maßnahmen gestartet und Konzepte entwickelt. Sie haben dadurch maßgeblich zum Erfolg des Jahres beigetragen. Es gilt, diesen Schwung für weitere konkrete Schritte zu nutzen. Diese 10 Thesen für ein Handlungskonzept sollen auf der Basis der Ziele und genannten Herausforderungen konkrete Maßnahmen für das Sprachenlernen in allen Bildungsbereichen unterstützen und strukturelle Änderungen im Sinne des Konzepts des lebenslangen Lernens fördern.

  1. Übergreifende Ziele Vorrangiges Ziel gemeinsamer Anstrengungen von Bund, Ländern, Sozialpartnern, Bildungsträgern ist die Förderung der Mehrsprachigkeit. Für Deutschland als Land mit Grenzen zu neun anderen europäischen Staaten sollen die Sprachen der Nachbarn Teil dieser Mehrsprachigkeit sein. Daneben soll die Förderung der Migrantensprachen sowie der Minderheitensprachen in Deutschland wie auch die Förderung weiterer außereuropäischer Weltsprachen stehen. Die Förderung von Mehrsprachigkeit schließt die Förderung der deutschen Sprache im In- und Ausland ein: Bund, Länder und freie Bildungsträger sollen sich gemeinsam der Förderung der deutschen Sprache widmen. Vermehrte Anstrengungen sind notwendig, um die deutsche Sprache auch in den europäischen Institutionen zu stärken.

  2. Informationspolitik Um das Sprachenlernen zu befördern, gilt es, den Bürgerinnen und Bürgern Wert und Nutzen des Fremdsprachenlernens für die persönliche und berufliche Entwicklung näher zu bringen. Hierzu bedarf es einer breit angelegten Informationspolitik und Werbung für das Sprachenlernen. Dazu sind erforderlich:

    1. gemeinsame Anstrengungen auf europäischer Ebene von Ministerien, Hochschulen, Schulen, Elternverbänden, Sprachenlehrerorganisationen, Weiterbildungsträgern, Gewerkschaften und Unternehmern;

    2. bedarfsgerechte Zielvereinbarungen auf der Ebene von Unternehmen, Ministerien, Hochschulen, Schulen, Bildungsverwaltung, Fachwissenschaft und Lernenden, um Partnerschaften vor Ort zu organisieren und Handlungsebenen für eine Zusammenarbeit zu definieren.

  3. Rahmenbedingungen Für die Förderung des Sprachenlernens wie auch der allgemeinen Sprachkultur müssen geeignete Rahmenbedingungen und ein effektives System von Unterstützungsangeboten geschaffen werden. Um Sprachenlernen als lebenslanges Lernen zu verankern, müssen die einzelnen Bildungsbereiche miteinander verknüpft werden und die Sprachlernangebote aufeinander aufbauen. Dazu sind erforderlich:

    1. Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Teilbereichen des Bildungssystems und der Erwachsenenbildung;

    2. die Sozialpartner sollten gleichermaßen Verantwortung für die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen und deren politische Umsetzung tragen;

    3. Herausstellen der Bedeutung interkultureller Kompetenz als Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen;

    4. Förderung des Deutschen im Inland (Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache) durch Integrationsmaßnahmen, frühzeitige Förderung in Kindergarten und Grundschule und begleitender Deutschunterricht im schulischen und außerschulischen Bereich;

    5. Unterstützung zur Vermittlung der deutschen Sprache im Ausland als Teil der Förderung der Mehrsprachigkeit;

    6. Vorbereitung der Fremdsprachenlehrerinnen und -lehrer in der Erstausbildung auf ein Institutionen übergreifendes Sprachenlernen; Schaffung eines Bewusstseins für den Sprachunterricht als ein Kontinuum, das in der Grundschule beginnt und über die Schulstufen und die nachschulische Ausbildung hinaus lebenslang andauert;

    7. Strukturierung und Organisation der Qualifikationsangebote in Anlehnung an die Kriterien des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen;*

    8. Förderung der Mobilität von Lehrenden und Lernenden in Europa unter Ausnutzung der Bildungs- und Mobilitätsprogramme der Europäischen Union, um mehr Sprachunterricht von muttersprachlichen Lehrenden erteilen zu können;

    9. Förderung der Akzeptanz internationaler Zertifikate und Diplome sowie von Abschlüssen nicht-schulischer Fremdsprachenkurse;

    10. Anleitung zu selbstorganisiertem und selbstgesteuertem Lernen von Sprachen in allen Bereichen des Bildungssystems; Nutzung des Europäischen Portfolios der Sprachen;*

    11. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung wie die Entwicklung von Qualitätskriterien für Lernsoftware zur Schaffung von Markttransparenz;

    12. Maßnahmen zur Evaluation des Fremdsprachenunterrichts und der Fremdsprachendidaktik.

  4. Lehrerausbildung Die Ausbildung der Fremdsprachenlehrerinnen und -lehrer muss ein Bewusstsein dafür schaffen, dass Sprachunterricht eine europäische und internationale Aufgabe ist. Gemäß den veränderten Anforderungen an den Fremdsprachenunterricht in europäischer Dimension müssen neue Ansätze der Lehrerausbildung diskutiert und erprobt werden. Dazu sind erforderlich:

    1. längerfristige Auslandsaufenthalte bzw. berufliche Tätigkeiten der Fremdsprachenlehrerinnen und -lehrer im Ausland als verpflichtender Bestandteil der Lehrerausbildung;

    2. im Bereich des außerschulischen Fremdsprachenunterrichts die Entwicklung eines definierten und valorisierten Berufsbildes „Sprachenlehrer/in in der Erwachsenenbildung“ und des Berufsbildes „Fremdsprachenlehrer/in an Hochschulen“ und die Umsetzung entsprechender Ausbildungsangebote und Diplome;

    3. Grundlegung einer Ausbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder* in der ersten und zweiten Phase der Lehrerbildung; Austausch von Ausbildern über längere Zeiträume;

    4. Neuorientierung der fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Angebote im Hinblick auf ihre Relevanz für den Lehrerberuf: Angebote zur Vermittlung grundlegender Einsichten in Abläufe zwischenmenschlicher Kommunikation, Vermittlung einer tragfähigen Theorie der Didaktik der interkulturellen Kommunikation, eine Didaktik und Methodik zur Vermittlung partieller Kompetenzen* und die Vorbereitung auf die Didaktik und Methodik des bilingualen Unterrichts, Vermittlung von Methoden des selbstorganisierten Lernens einschließlich des Umgangs mit den neuen Medien und der aktuellen Computertechnologie.

  5. Allgemeine Schulbildung Kenntnisse in fremden Sprachen gehören zur Grundbildung aller Bürgerinnen und Bürger. Die laufenden Bemühungen um ein Konzept, das alle schulischen Fremdsprachen in ein vernünftiges Verhältnis zueinander setzt, müssen unterstützt werden. Dazu sind erforderlich:

    1. Entwicklung einer Didaktik und Methodik für den Fremdsprachenunterricht in der Grundschule, die von den besonderen Gegebenheiten der Grundschule ausgeht und Grundsätze entwickelt, die aus dem normalen Grundschulunterricht erwachsen;

    2. Förderung des Deutschunterrichts für Migrantenkinder im Kindergarten und Nutzung der Sprachen der Migrantenkinder mit dem Ziel, für Sprachenvielfalt und Mehrsprachigkeit zu sensibilisieren;

    3. curriculare Zusammenarbeit zwischen dem Fremdsprachenunterricht der Grundschule und dem der weiterführenden Schulen (Sek. I) und Nutzung des frühen Beginns des Fremdsprachenlernens für die Mehrsprachigkeit;

    4. Förderung langfristiger sprachwissenschaftlicher und didaktischer Begleitforschung zu den verschiedenen Ansätzen des Fremdsprachenunterrichts in der Grundschule;

    5. Diversifizierung des Fremdsprachenangebots und Zulassung unterschiedlicher Sprachenprofile im institutionellen Bildungssystem: Englisch muss Pflicht für alle sein; daneben muss es eine größere Freiheit bei der Wahl weiterer Sprachen geben bei gleichzeitiger Ermutigung zur Wahrnehmung eines breiteren Sprachenangebots; die Position der klassischen Sprachen im Fremdsprachenangebot muss neu bestimmt werden;

    6. Verpflichtung zu Kompetenzen in zwei modernen Fremdsprachen für die höherwertigen Abschlüsse im allgemeinbildenden Schulwesen (Sek. II);

    7. Angebote zur Vorbereitung auf internationale Sprachenprüfungen und Zertifikate;

    8. Stärkung des bilingualen Unterrichts und Ausweitung auf andere Sprachen neben Englisch und Französisch wie auch auf weitere Fächer zur Intensivierung des Sprachenlernens; verstärkter Einsatz von Muttersprachlern im Sprachunterricht;

    9. verstärkte Nutzung der Möglichkeiten des Tandem-Verfahrens* (Klassentandem) und von Schulpartnerschaften, auch unter Einbeziehung der elektronischen Kommunikationsmedien (virtuelle, transnationale Klassen) zur Förderung der interkulturellen Kompetenz.

  6. Berufsausbildung Im Rahmen der beruflichen Bildung sind durch die beiden Lernorte Schule und Betrieb die Möglichkeiten zum Erlernen von Fremdsprachen zu verbessern. Dazu sind erforderlich:

    1. Sicherstellung einer ausreichenden Zahl fremdsprachlich qualifizierter Berufsschullehrer, die über eine entsprechende Vermittlungskompetenz verfügen;

    2. Entwicklung von berufsbezogenen fremdsprachlich-/fachsprachlichen Lernangeboten in Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sozialpartnern;

    3. Förderung von Ausbildungsangeboten, in denen die Fremdsprachen als Arbeitssprachen genutzt werden;

    4. Förderung von Auslandsaufenthalten (auch im Rahmen der EU-Bildungsprogramme), z. B. als Praktika oder während einer Berufsausbildung;

    5. verstärkte Werbung für die Möglichkeiten, die der EUROPASS-Berufsbildung* bietet.

  7. Berufliche Weiterbildung Sprachenkompetenz ist für Unternehmen und den Einzelnen ein strategischer Wettbewerbsfaktor und ein wichtiges Element der Personalentwicklung. Bedarfsgerecht sollten diese von den Beteiligten weiter entwickelt werden. Dazu sind erforderlich:

    1. Herstellung und Ausbau von Transparenz über Nutzen und Angebote zum Erwerb von Fremdsprachenkompetenz;

    2. Anreize für Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch geeignete Angebote wie z. B. Nutzung von Weiterbildungsgutscheinen oder Lernzeitkonten;

    3. Nutzung von Auslandskontakten der Unternehmen für Austausche von Auszubildenden, Ausbildern und Personalplanern; Nutzung der EU-Bildungsprogramme für den beruflichen Bereich;

    4. Bedarfsorientierte Regelungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Teilnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an berufsbezogenen Sprachenfortbildungen;

    5. Zusammenarbeit von Betrieben und Fachinstitutionen zur Ermittlung des Fremdsprachenbedarfs; Durchführung von Sprachen-Audits.

  8. Hochschulbildung Die Hochschulen sollten die Studierenden zum Sprachenlernen ermutigen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten Sprachkenntnisse fördern, insbesondere in den Studiengängen. Gegenüber ihren Studierenden sollten die Hochschulen klar zum Ausdruck bringen, welche Sprachkenntnisse bis zum Abschluss des Studiums nachzuweisen sind. Dazu sind erforderlich:

    1. Förderung der Instrumentarien der Selbsteinschätzung;

    2. Förderung der Mobilität von Studierenden und Hochschullehrerinnen/-lehrern;

    3. Ausweitung fremdsprachiger Studienangebote und internationaler Studiengänge.

    4. Ausbau der Möglichkeiten, Studienabschnitte, Semester und Praktika im Ausland zu absolvieren.

  9. Weiterbildung / Erwachsenenbildung Eine verstärkte Zusammenarbeit des allgemeinbildenden Schulwesens und der Berufsbildung mit den Einrichtungen der Weiterbildung und Erwachsenenbildung ist notwendig. Darüber hinaus  bedarf es der Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen der Weiterbildung und Erwachsenenbildung, d. h. konkret zwischen Volkshochschulen, Einrichtungen in freier Trägerschaft, Instituten der Sozialpartner und privaten Instituten. Dazu sind erforderlich:

    1. Aufbau von Netzwerken vor Ort, damit ein Austausch der vielfältigen Erfahrungen und Kompetenzen in der Vermittlung von Sprachen und Kulturen stattfinden kann;

    2. gemeinsame Nutzung von Ressourcen durch alle von der öffentlichen Hand geförderten Bildungsträger, Zusammenarbeit mit den Unternehmen vor Ort;

    3. Förderung internationaler Netzwerke unter Nutzung der entsprechenden Bildungsprogramme der Europäischen Union;

    4. Verbesserung der Abstimmung der Lehrpläne und Curricula zwischen Allgemeinbildung, Berufsbildung und Erwachsenenbildung, so dass zwischen den verschiedenen Angeboten bei Wahrung der Eigenständigkeit eine Korrespondenz entsteht; Kooperationen sollen insbesondere für die weniger gelernten und unterrichteten Sprachen genutzt werden;

    5. bessere Nutzung der Sprachen und Kulturen ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger zur Verbesserung und Bereicherung interkultureller Lernprozesse für alle Beteiligten.

  10. Nachhaltigkeit Das Europäische Jahr der Sprachen muss über das Jahr 2001 hinaus genutzt werden: Informationen über gelungene und erfolgreiche Aktivitäten, Projekte und Maßnahmen, die das Fremdsprachenlernen nachhaltig und erfolgreich fördern, sollen im Rahmen einer intensivierten europäischen Zusammenarbeit ausgetauscht und gemeinsame europäische Projekte weiterentwickelt werden. Dazu sind erforderlich:

    1. systematische Dokumentation und Analyse vorbildlicher Projekte bei der Entwicklung von innovativen Curricula, von Lehrplänen, Richtlinien, der Bestimmung von abgestuften Zielvorstellungen und Prüfungsanforderungen; hierzu Aufbau einer Datenbank vorbildlicher Projekte mit Unterstützung des BMBF;

    2. Nutzung der Medien für die Darstellung vorbildlicher Projekte und deren Umsetzung in weiteren Zusammenhängen durch Personalisierung und durch Vor-Ort-Berichte;

    3. Einbindung von Maßnahmen zur Förderung des Sprachenlernens in den Rahmen des lebenslangen Lernens, wie z. B. in die Überlegungen der Expertenkommission „Finanzierung lebenslangen Lernens“, in das Förderprogramm „Lernende Regionen – Förderung von Netzwerken“ und das Forschungs- und Entwicklungsprogramm „Lernkultur – Kompetenzentwicklung“.

Glossar  

Die Entwicklung des deutschen Begriffs lebenslanges Lernen ist verknüpft mit der internationalen Diskussion um die englischen Leitbegriffe „lifelong learning“ / „lifelong education“ und das französische Schlagwort „éducation permanente“. Neben diesem Begriff wird im Deutschen gleichbedeutend auch der positiver klingende Begriff „lebensbegleitendes Lernen“ verwendet. Mit beiden Schlagwörtern wird auf die Notwendigkeit verwiesen, auch außerhalb der traditionellen Bildungseinrichtungen ein Leben lang neues Wissen zu erwerben, um aktiv an der Gestaltung der sich immer rasanter wandelnden Gesellschaft mitwirken zu können. 

Der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen (Common European Framework of Reference) dient dem Gesamtziel des Europarats, nämlich eine „größere Einheit unter seinen Mitgliedstaaten zu erreichen“ und dieses Ziel „durch gemeinsame Schritte auf kulturellem Gebiet“ zu verfolgen. Er stellt eine gemeinsame Basis dar für die Entwicklung von zielsprachlichen Lehrplänen, curricularen Richtlinien, Prüfungen, Lehrwerken usw. in ganz Europa. Der Referenzrahmen definiert auch Kompetenzniveaus, sodass jede und jeder Lernende seine Fortschritte lebenslang und auf jeder Stufe des Lernprozesses messen kann. 

Das Konzept des Europäischen Portfolios der Sprachen geht zurück auf eine Initiative des Europarates. Er wollte die Möglichkeit schaffen, über die Grenzen hinweg Sprachkenntnisse zu beschreiben und zu dokumentieren, um die Mehrsprachigkeit, die Kompetenzen in unterschiedlichen Sprachen, aber auch die Sprachkontakte und individuelle interkulturelle Erfahrungen von Sprachenlernenden transparent zu machen. Für das Führen des Sprachenportfolios sind die Lernenden selbst verantwortlich. Das Sprachenportfolio besteht aus drei Teilen: Sprachlernbiographie, Sprachenpass und Sprachendossier. 

Der EUROPASS-Berufsbildung ist ein Informationsinstrument zur Verbesserung der Transparenz von in Auslandsaufenthalten erworbenen Qualifikationen. Er hat festgelegte Inhalte und eine einheitliche Gestaltung und gilt in allen Staaten der Europäischen Union. Er steht nur für alle Formen dualer bzw. alternierender Berufsbildung (einschließlich solcher im Hochschulbereich) zur Verfügung. 

Ausbildung der Ausbilder: Mit der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern sind verschiedene Personengruppen befasst. Hierzu zählen: Hochschullehrer/innen, Fachleiter/innen und  Ausbildungsseminarleiter/innen. 

Partielle Kompetenzen sind Fertigkeiten wie Hörverstehen, Leseverstehen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen und Schreiben. Im Tandem-Verfahren arbeiten zwei Personen, Gruppen oder Schulklassen unterschiedlicher Muttersprache zusammen, um jeweils die Sprache des anderen zu erlernen. Neben der Möglichkeit der direkten Begegnung können auch alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden (e-mail, voice mail, chat, Telefon Videokonferenz).

Media Contact

Pressereferat (LS 13) BMBF-Pressedienst

Weitere Informationen:

http://www.expolingua.com

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