Stifterverband startet eigene Exzellenzinitiative
In Kooperation mit der Heinz Nixdorf Stiftung startet der Stifterverband seine eigene Exzellenzinitiative: das Aktionsprogramm „Die deregulierte Hochschule“. Fünf Modellhochschulen unterschiedlicher Bundesländer werden mit insgesamt 2,5 Mio. Euro gefördert, um sie bei ihrer Entwicklung zu autonomen Institutionen zu unterstützen. Ziel des Programms ist es, aus den Erfahrungen Handlungsempfehlungen für andere Hochschulen abzuleiten und einem System deregulierter Hochschulen bundesweit zum Durchbruch zu verhelfen.
Viele Bundesländer haben ihre Hochschulgesetze in den vergangenen Jahren modernisiert: Hochschulen haben deutlich mehr Freiheiten als früher. Jetzt müssen sie in die Lage versetzt werden, ihre neu gewonnenen Freiheiten auch offensiv zu nutzen. Doch dafür fehlt es noch an Erfahrung, an ausgebildetem Personal und an der notwendigen Infrastruktur. Mit dem Programm „Die deregulierte Hochschule“ fördern Stifterverband und Heinz Nixdorf Stiftung deshalb die Autonomiefähigkeit an deutschen Hochschulen.
Fünf Modellhochschulen wurden zur Teilnahme an dem Programm eingeladen:
- Technische Universität Darmstadt
- Technische Universität Dresden
- Universität Göttingen
- Universität Heidelberg
- Technische Universität München
Folgende Auswahlkriterien legte der Stifterverband bei der Auswahl zugrunde: Die Modellhochschulen sollen über weitgehende Autonomie bereits verfügen oder in naher Zukunft dafür vorgesehen sein. Sie sollten zudem in unterschiedlichen Regionen Deutschlands angesiedelt sein und das Potenzial für eine regionale Vorreiterrolle besitzen. „Wichtig war uns auch, dass nicht nur die zumeist innovativen technischen Universitäten, sondern auch Hochschulen mit einem eher traditionellen Rollenverständnis im Programm vertreten sind“, sagte Dr. Volker Meyer-Guckel, stellvertretender Generalsekretär des Stifterverbandes, heute bei der Vorstellung des Programms in Berlin. Jede Hochschule soll 500.000 Euro Fördermittel erhalten.
Die weitreichendste Deregulierung erprobt zurzeit das Land Hessen mit seinem „TU-Darmstadt-Gesetz“, das der Hochschule zunächst befristet auf fünf Jahre praktisch vollkommene Unabhängigkeit von staatlichen Vorgaben gibt. In diesem Zeitraum darf sie selbst entscheiden: über Budget/Mittelvergabe, Berufungen, Studienangebote, Unternehmensgründungen.
Das Aktionsprogramm besteht aus zwei Teilen: Mit dem Fördergeld können die Modellhochschulen Projekte umsetzen, die eine eigenverantwortliche Organisationsentwicklung vorantreiben. Gleichzeitig werden in einem „Benchmarking-Club“ die Erfahrungen, Problemlösungen und Erfolgsstrategien in verschiedenen Themenfeldern wie Personalmanagement, Mittelverteilung oder Fundraising verglichen, von Experten analysiert und schließlich in einem „Code of Good Governance“ für andere Hochschulen und Bundesländer verwertbar gemacht.
Das Aktionsprogramm fußt auf Leitbildern, die eine Expertenkommission des Stifterverbandes im Jahre 2002 erarbeitet hatte. Diese Leitbilder dienten als Bewertungskriterien für eine vergleichende Untersuchung und Bewertung der Landeshochschulgesetze. Dabei entstand ein Ranking der Ländergesetze nach Maßgabe der Reformtüchtigkeit im Blick auf Deregulierung, Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit. Hessen, Baden-Württemberg und Niedersachsen landeten bei der Bewertung in der Spitzengruppe. Die Leitbilder wurden von etlichen Bundesländern verwendet, um weitere Novellierungen vorzunehmen.
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Weitere Informationen:
http://www.stifterverband.deAlle Nachrichten aus der Kategorie: Förderungen Preise
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