Innovationen im Medizinstudium

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes weist die Fächergruppe „Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften“ die höchste Erfolgsquote von allen Hochschulfächern auf. Als Erfolg ist dabei der Erwerb eines ersten Hochschulabschlusses definiert.

Vor sieben Jahren trat eine neue Ärztliche Approbationsordnung in Kraft. Seither hat sich viel verändert, stellen die ersten Absolventen fest. Unter der Überschrift „Innovationen im Medizinstudium“ zog der Medizinische Fakultätentag (MFT) am 21. Oktober 2010 eine öffentliche Zwischenbilanz der inzwischen vollzogenen Reformen in der medizinischen Lehre. Im Mai 2010 bescheinigte das Statistische Bundesamt den Absolventen der Gruppe der medizinischen (Staatsexamen) und gesundheitswissenschaftlichen Fächer (Bachelor, Magister, Diplom) eine Erfolgsquote von 87,3 Prozent.

Die Mediziner belegen unangefochten den ersten Platz in der amtlichen Statistik. Die Quote zeigt den Anteil der Absolventen, die ihr Studium erfolgreich abschließen, an den Studienanfängern eines Studienjahres. Sie ist ein Indikator dafür, wie effektiv die Fächergruppen in der Ausbildung der Studierenden sind. Der Durchschnitt aller Fächergruppen liegt bei 72,5 Prozent. Medizinische Fakultäten bieten heute neben den Studiengängen „Human- und Zahnmedizin“ mehr als 100 weitere Studiengänge an, die nicht zum Berufsziel „Arzt“ führen. Sie sorgen somit für den Nachwuchs in unterschiedlichsten Gesundheitsbereichen.

„Angesichts der hohen finanziellen Anforderungen des Medizinstudiums und des Ärztebedarfs müssen wir fragen, wie mit den knappen öffentlichen Mitteln und der Lebensarbeitszeit der Mediziner am besten umgegangen werden kann. Die Etablierung medizinnaher Studiengänge einerseits und die ungeteilte, zügige ärztliche Grundausbildung andererseits dürften die besten Optionen sein.

Nach dem Medizinstudium von 6,5 Jahren ist schließlich noch eine Weiterbildung von 5 – 7 Jahren Pflicht. Eine Teilung des Medizinstudiums oder ein Teilzeitstudium würden die Zeit bis zur selbstständigen ärztlichen Berufsausübung weiter verlängern,“ stellte Professor Bitter-Suermann, MFT-Präsident, bei der Eröffnung der Tagung fest. Bachelor- und Masterstudiengänge sind auch daher lediglich Ergänzungen an den Medizinischen Fakultäten.

Anschließend legten Experten die rechtlichen Restriktionen der Lehre im Medizinstudium dar. „In der Bundesrepublik Deutschland kommt den Gerichten bei der Ärzteausbildung eine weltweit einmalige Rolle zu. Gerichtsurteile haben ein Kapazitäts- und Prüfungsrecht hervorgebracht, das den Ländern und ihren Medizinischen Fakultäten ein starres Korsett aufzwingt. Die Betreuung der Studierenden durch Hochschullehrer dürfen wir leider nicht weiter verbessern,“ beklagt der MFT-Präsident.

„Aus dem Medizinstudium sollte in Deutschland auch wegen den unzähligen Gerichtsprozessen kein konsekutiver Bachelor/Masterstudiengang gemacht werden. Der mit dem Kapazitätsrecht verbundene administrative Aufwand würde sich bei zwei getrennten Studiengängen verdoppeln. Rechtsanwälte würden mit noch mehr Zulassungsklagen die Ausbildungskosten erhöhen.“

Auch für Studienreformen werden keine konsekutiven Studiengänge benötigt, wie die Beispiele von medizinischen Regel- und Modellstudiengängen zeigen. Ein Ziel der Reformen ist der frühzeitige Patientenkontakt und gerade dafür bietet die aktuelle Ärztliche Approbationsordnung vielfältige Möglichkeiten. Damit die Studierenden optimal auf den klinisch-praktischen Teil ihres Studiums vorbereitet werden, wird heute nicht nur mit Schauspielerpatienten und Phantomen gearbeitet.

In Münster gibt es z. B. ein „Studienhospital“ für Studierende, in dem sie sogar die Notfallrettung im Straßenverkehr üben können. Die Abläufe im Operationssaal lernt man z. B. in Ulm frühzeitig in einem extra dafür gebauten „Theatrum Anatomicum“ kennen. Über Einrichtungen zum Üben praktischer Fertigkeiten verfügt heute jede Fakultät. „Zur Sicherung der Qualität im Medizinstudium haben wir mit dem Staatsexamen eine bundesweite Norm. Damit wird flächendeckend sichergestellt, dass ärztliche Praktiken und ethische Handlungsweisen auf hohem Niveau vermittelt werden,“ sagt Bitter-Suermann.

Die Vorträge der Veranstaltung sind von der MFT-Homepage abrufbar:
http://www.mft-online.de/html/termin_term_vortraege_iim.htm.
Ansprechpartnerin:
Verena Wirwohl – Ass. iur. –
MFT – Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland
Alt-Moabit 96, 10559 Berlin
Tel.: 030/6449 8559 -15, Fax: -11
E-Mail: wirwohl@mft-online.de

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Verena Wirwohl idw

Weitere Informationen:

http://www.mft-online.de

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