Pakt für Forschung und Innovation: erste Erfolge

Die Regierungschefs des Bundes und der Länder haben den „Pakt für Forschung und Innovation“ im Jahr 2005 für den Zeitraum 2006 bis 2010 abgeschlossen. Bund und Länder haben sich darin verpflichtet, sich um eine Steigerung ihrer Zuschüsse an die Wissenschaftseinrichtungen um mindestens drei Prozent pro Jahr zu bemühen.

Diese finanzielle Zusage wurde eingehalten: 2008 werden die gemeinsamen Zuwendungen an die Fraunhofer-Gesellschaft, die Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft und die Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft sowie an die Deutsche Forschungsgemeinschaft um 591 Millionen Euro mehr als im Jahr 2005 betragen; das ist ein Zuwachs um 11,5 Prozent in drei Jahren. Im Gegenzug haben sich die Wissenschaftsorganisationen mit ihren Erklärungen zum Pakt verpflichtet, die Effizienz und Qualität ihrer erfolgreichen Forschungsaktivitäten auf dem bestehenden hohen Niveau fortzuführen und weiter zu verbessern.

Schon das erste Jahr der Durchführung zeigt deutlich: das Instrument „Pakt“ bewährt sich und gibt wichtige Impulse zur Fortentwicklung des Wissenschaftssystems. Gleichzeitig zeichnen sich Potenziale ab, die es weiterzuentwickeln gilt.

Zusammenfassende Bewertung: Fortschritte für das Wissenschaftssystem

Die Wissenschaftsorganisationen haben eine Vielzahl von Fördermaßnahmen, strategischen Prozessen und Kooperationsverfahren entwickelt, die in großen Teilen geeignet sind, der „Versäulung“ im Wissenschaftssystem nicht nur entgegenzuwirken, sondern diese in Teilbereichen zu überwinden und insbesondere durch zunehmende Vernetzung von Institutionen, Projekten und Verfahren einen Mehrwert für die Forschung in Deutschland zu generieren. In idealer Weise werden die dem Pakt für Forschung zuzurechnenden Aktivitäten durch die Exzellenzinitiative ergänzt, in deren geförderten Projekten die Hochschulen vermehrt auf die außeruniversitären Forschungseinrichtungen zugehen.

In manchen Bereichen, wie z.B. bei der Kooperation und Vernetzung innerhalb des Wissenschaftssystems und der Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, ist bereits ein unübersehbarer quantitativer und qualitativer Mehrwert erreicht worden. In anderen Bereichen – vornehmlich bei der Positionierung von Frauen im Wissenschaftssystem und der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzbarmachung von Forschungsergebnissen – sind weitere, auch verstärkte Anstrengungen erforderlich, um die Ziele des Paktes zu erreichen.

Der Monitoring-Bericht 2007 ist ab dem 20. November 2007 auf der homepage der BLK (www.blk-bonn.de unter dem Punkt „Aktuelles“) abrufbar. Sie finden ihn dann nebst weiteren Informationen zum Pakt für Forschung und Innovation auch auf der neuen Website www.pakt-fuer-forschung.de.

Das Monitoring 2007 im Einzelnen

Mit dem Pakt für Forschung und Innovation wurde ein jährliches Monitoring vereinbart; die jährliche Berichterstattung dient dazu, die durch den Pakt für Forschung und Innovation erzielten Ergebnisse zu bewerten und ggf. weiterhin vorhandenen Handlungsbedarf festzustellen. Heute hat die BLK den ersten Monitoring-Bericht verabschiedet. Sie kommt darin zu folgenden Feststellungen:

– Der organisationsinterne Wettbewerb hat bei allen vier Forschungsorganisationen einen hohen Stellenwert; er stellt ein wirksames Element für die strukturelle Entwicklung und für die Profilierung der Einrichtungen dar. Die Forschungsorganisa-tionen werden darin bestärkt, zukünftig die internen Wettbewerbsinstrumente fortzuentwickeln. Die internen Wettbewerbsverfahren wurden teilweise aufgrund des Paktes für Forschung und Innovation erst implantiert (z. B. WGL), teilweise wurden die dafür eingesetzten Mittel aufgrund des Paktes erhöht (HGF, MPG, FhG).
Beispiele für organisationsinternen Wettbewerb:
– FhG: Programme „Fraunhofer-Challenge“, „Marktorientierte Vorlauf-forschung“, „Wirtschaftlich-Strategische Allianz“
– HGF: Programmorientierte Förderung; Impuls- und Vernetzungsfonds
– MPG: Strategischer Innovationsfonds
– WGL: internes Mittelwettbewerbsverfahren („SAW-Verfahren“)
– Organisationsunabhängiger und -übergreifender Wettbewerb sind entscheidende und wirksame Elemente für die Profilbildung der Organisationen und zur Überwindung von „Versäulung“. Der organisationsübergreifende Wettbewerb sollte mit dem Ziel einer Schärfung des jeweiligen Profils der Forschungsorganisation intensiviert werden.
Beispiele für organisationsunabhängiger/-übergreifenden Wettbewerb:
– Förderverfahren der DFG
– Exzellenz-Initiative
– HGF: „Virtuelle Institute“, „Helmholtz-Allianzen“
– Die Forschungseinrichtungen sind vielfach und vielfältig untereinander und mit Hochschulen vernetzt. Der Umfang und die Fülle der verschiedenen Arten der Kooperation und Vernetzung über Organisationsgrenzen hinweg sind beeindruckend. Es wurden Qualitätssprünge erreicht, die durch Aktivitäten Einzelner nicht hätten erreicht werden können. Dynamik und Tempo der Entwicklung machen deutlich, dass noch erhebliches Potenzial realisiert werden kann. Die Wissenschaftsorganisationen werden ermutigt, die Entwicklung konsequent und mit dem bisher gezeigten Engagement fortzuführen.
Instrumente für personenbezogene Kooperation (Beispiele):
– gemeinsame Berufungen durch Forschungseinrichtungen und Hochschulen
– Beteiligung der Forschungseinrichtungen an Master-/Graduierten-studiengängen
– MPG: Max-Planck-Fellow
– WGL: Humboldt-Professuren
Instrumente für forschungsthemenbezogene Kooperation (Beispiele):
– Beteiligung an Sonderforschungsbereichen, DFG-Schwerpunkt-programmen, Graduiertenkollegs
– Exzellenzcluster (Exzellenzinitiative)
– HGF: KIT, Jara; „Gesundheitszentren“ (Translationszentren, zusammen mit Universitätsklinika)

– FhG/WGL: „Forschungsallianz zum Erhalt des Kulturerbes“

– Die Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft verläuft meist projektbezogen. Notwendig ist aber auch eine verstärkte Hinwendung zu langfristig angelegter strategischer Zusammenarbeit und zu institutionellen Kooperationen. Um vermehrt wissenschaftliche Ergebnisse im Hinblick auf ihre industrielle Anwendbarkeit zu validieren, sind zusätzliche Strategien erforderlich. Instrumente zur Förderung von Ausgründungen und zur Nutzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in Netzwerken müssen noch stärker genutzt und weiterentwickelt werden.

– Die Positionierung der deutschen Forschung an führender Stelle im weltweiten Vergleich ist ein prioritäres Ziel des Paktes. Sie dient sowohl der Stärkung wissenschaftlicher Exzellenz als auch der Sicherung der technologischen Leistungsfähigkeit und damit dem Wachstum und der Beschäftigung in Deutschland. Alle Wissenschaftsorganisationen bauen ihre internationalen Aktivitäten aus.
Beispiele:
– alle Einrichtungen: Vertretungen und Büros im europäischen und außereuropäischen Ausland
– DFG: Mitwirkung beim European Research Council, European Science Foundation
– MPG: International Max Planck Research Schools unter Beteiligung auch ausländischer Universitäten; Berufung von permanenten sowie Gastwissenschaftlern, Doktoranden und Postdoktoranden aus dem Ausland
– WGL: International Leibniz Research School
– HGF: Beteiligung an der Weiterentwicklung der europäischen Forschungsinfrastruktur, z.B. XFEL, FAIR, ITER
– FhG: u.a. Mittel- und Osteuropazentrum in Leipzig
Die bisher erzielten Ergebnisse sind angesichts eines zunehmenden globalen Wettbewerbs zum Teil noch unzureichend. Die Wissenschaftsorganisationen werden bestärkt, forciert Internationalisierungsstrategien zu erarbeiten und umzusetzen.

– Die Wissenschaftsorganisationen haben spezifische foresight-Instrumente und -Prozesse zur Erschließung strategisch bedeutsamer, vor allem auch neuer Forschungsbereiche entwickelt. Die organisationsinternen foresight-Prozesse müssen verstärkt und transparenter gemacht werden. Verbesserte und verstärkte organisationsübergreifende Verfahren müssen ein für die gesamte Wissenschafts-landschaft nutzbares foresight ermöglichen.

– Die Forschungsorganisationen und die Deutsche Forschungsgemeinschaft fördern den wissenschaftlichen Nachwuchs umfangreich, vielfältig, qualitativ hochwertig und mit hohem Engagement. Neue Maßnahmen und Verfahren haben einen quantitativen und qualitativen Mehrwert für das Wissenschaftssystem bewirkt, der bereits jetzt den Pakt für Forschung und Innovation als erfolgreich ausweist. Der Umfang der Nachwuchsförderung ist von 2005 auf 2006 nochmals deutlich gesteigert worden (z.B. Anzahl der betreuten Doktoranden um 10 Prozent von rund 7.600 auf rund 8.300; Anzahl der Graduiertenkollegs/-schulen, an denen Forschungseinrichtungen beteiligt sind, um 5 Prozent von 185 auf 194; Anzahl der selbständigen Nachwuchsgruppen um 25 Prozent von 249 auf 312). Die Wissenschaftsorganisationen werden ermuntert, in ihrem Engagement nicht nachzulassen und bei der Fortentwicklung von Fördermaßnahmen besonderes Augenmerk darauf zu richten, das wissenschaftliche Potenzial von Frauen in geeigneter Weise im Wissenschaftssystem zu erhalten.

– Die Bemühungen der Wissenschaftsorganisationen, Frauen in Wissenschaft und Forschung verstärkt zu fördern und insbesondere Maßnahmen zur Anhebung des Anteils von Frauen an Leitungspositionen in der Wissenschaft zu ergreifen, sind zwar anzuerkennen. Es ist festzustellen, dass das wissenschaftliche und wirtschaftliche Potenzial, das Wissenschaftlerinnen darstellen, nicht ausgeschöpft wird. Frauen sind auf anspruchsvollen Ebenen des Wissenschaftssystems deutlich unterrepräsentiert. Die Wissenschaftsorganisationen werden aufgerufen, die in ihrer gemeinsamen Erklärung „Offensive für Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern“ beschriebenen Ziele und Maßnahmen mit großer Anstrengung und unter Berücksichtigung der Situationsanalyse und der Handlungsempfehlungen des Wissenschaftsrates intensiv zu verfolgen.

Media Contact

Maria Adler idw

Weitere Informationen:

http://www.blk-bonn.de

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