Neues Zuwanderungsgesetz: Licht und Schatten für ausländische Studierende
Dobischat begrüßt ausdrücklich das Anliegen der Bundesregierung, den Studienstandort Deutschland für kluge Köpfe aus aller Welt attraktiver und die Verfahren, um in Deutschland studieren zu können, einfacher machen zu wollen. Dobischat: „Das erhöht die Attraktivität des Studienstandorts Deutschland.
Andererseits wird genau diese Attraktivität gemindert, wenn ausländische Studierende bei restriktivere Auslegung immer nur für jeweils ein Jahr ihr Studium planen können.“ Die neuen Bestimmungen für ausländische Studierende, moniert Dobischat, seien stark von sicherheitspolitischen Erwägungen geprägt. „Wir müssen aber in der Praxis ein Gleichgewicht finden zwischen dem legitimen Bedürfnis nach Sicherheit und dem Ziel, den Studienstandort Deutschland international zu stärken“, fordert Dobischat.
Das neue Zuwanderungsgesetz bringt für ausländische Studierende insbesondere folgende Veränderungen:
· Mehr Mobilität in Europa: Ausländische Studierende, die in einem EU-Staat das Aufenthaltsrecht für ein Hochschulstudium besitzen, können unter erleichterten Voraussetzungen in einem anderen EU-Land studieren.
· Sprachkenntnisse: Wenn die deutsche Hochschule die individuellen Sprachkenntnisse im Rahmen des Zulassungsverfahrens geprüft hat, verlangen die Ausländerbehörden keinen weiteren Nachweis. Die Ausbildungssprache muss nicht zwingend Deutsch sein – ein Zugeständnis an die Tatsache, dass das Englische als Wissenschaftssprache auch in Deutschland wichtiger wird. Immerhin gibt es an deutschen Hochschulen inzwischen 460 englischsprachige Bachelor- und Master-Studiengänge.
· Jobben während der Jobsuche: Ausländische Hochschulabsolventinnen und -absolventen können bisher nach ihrem Abschluss bis zu einem Jahr in Deutschland bleiben, um eine Anstellung zu suchen. Während dieses Jahres haben sie nun die Möglichkeit, an 90 vollen oder 180 halben Tagen zu arbeiten. An Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen können sie im Rahmen einer so genannten studentischen Nebentätigkeit zeitlich unbegrenzt arbeiten.
· Mögliche Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis auf ein Jahr: Die Bundesregierung hält es, wie es wörtlich im Gesetzentwurf heißt, „auf Grund der neuen sicherheitspolitischen Lage“ für geboten, die Aufenthaltserlaubnis, die bisher für zwei Jahre erteilt wurde, auf ein Jahr verkürzen zu können. Dies biete die „Möglichkeit einer besseren Kontrolle und Begleitung durch die Ausländerbehörden“.
DSW-Präsident Dobischat kritisiert: „Diese Regelung ist problematisch. Ausländische Studierende können bei restriktiver Auslegung jeweils nur für ein Jahr planen. Das heißt, sie müssten jedes Jahr bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Wer in dreieinhalb Jahren seinen Bachelor-Abschluss machen will, muss im Extremfall viermal das Prozedere über sich ergehen lassen.“
Dobischat plädiert dafür, die „nachvollziehbaren sicherheitspolitischen Aspekte nicht über die Interessen der ausländischen Studierenden“ zu stellen. Das stünde in krassem Gegensatz zu dem politischen Ziel, den Studienstandort Deutschland attraktiver zu machen.
Kontakt: Stefan Grob, Tel. 030-29 77 27 20, Mobil 0163 29 77 272, E-Mail: stefan.grob@studentenwerke.de
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