HRK-Plenum bekennt sich zur Qualitätssicherung durch Akkreditierung
Das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat sich auf seiner Sitzung am 6. November in Bonn zum Verfahren der Akkreditierung als Instrument der Qualitätssicherung bekannt. Die Akkreditierung wird derzeit in Deutschland für die neu eingeführten Bachelor- und Masterstudiengänge erprobt. Dabei soll die Qualität durch Evaluation mit Zertifizierung nach gewissen Standards (= Akkreditierung) und internationale Leistungsvergleiche (= benchmarking) gesichert werden.
Die Plenarteilnehmer waren sich einig, dass Akkreditierung angesichts der zunehmenden Differenzierung des modernen Hochschulwesen sinnvoll ist, sofern die Verfahren einfach, zügig abwickelbar und transparent seien. Akkreditierung könne Mindeststandards (oder auch, je nach Entscheidung der Auftraggeber, Höchststandards) an Qualität sichern und damit die für Mobilität und externe Anerkennung unerlässliche Vergleichbarkeit der Abschlüsse. Das deutsche Akkreditierungswesen befinde sich trotz einiger Probleme auf dem Weg dorthin. Seine internationale Vernetzung sei die wichtigste Zukunftsaufgabe. Das HRK-Plenum begrüßte den Grundsatz-Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 18. Oktober 2001, Akkreditierung auch über die ursprüngliche Probephase von drei Jahren weiter zu betreiben. Damit gehe die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des so genannten Bologna-Prozesses auf dem Gebiet der Qualitätssicherung den richtigen Weg.
Um die künftig im Rahmen der quantitativ zunehmenden Evaluation von Studiengängen, aber auch von ganzen Fachbereichen erzielten Ergebnisse besser zu verwerten und die noch zu „teuren“ Akkreditierungs-Verfahren zu vereinfachen, sollten die Akkreditierungsagenturen verpflichtet werden, Evaluationsberichte, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, dem Akkreditierungs-Urteil zugrunde zu legen.
Hinsichtlich der Einstufung der Bakkalaureus-/Bachelor- und Magister-/Master-Studiengänge im öffentlichen Dienst stellte die Plenarversammlung fest, dass die Absicht der Innenministerkonferenz, zwischen an Fachhochschulen und Universitäten erworbenen Bachelor- und Masterabschlüssen zu differenzieren, den sachlich begründeten Empfehlungen zur laufbahnrechtlichen Zuordnung von Bachelor- und Masterabschlüssen von HRK und KMK widerspreche. Nachvollziehbare Begründungen habe die Innenministerkonferenz nicht zu bieten. Es bestand Übereinstimmung, dass HRK und KMK energisch auf eine Korrektur dieser nicht haltbaren Positionen dringen werden. Auch die Parlamente in Bund und Ländern sollten eingeschaltet werden. Nicht nur werde so die Weiterentwicklung des deutschen Hochschulsystems im Rahmen des Bologna-Prozesses gefährdet, sondern die Hochschulpolitik in Deutschland internationaler Lächerlichkeit preisgegeben.
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