Zuwanderungsgesetz schafft Perspektiven für Spitzenkräfte

Bulmahn: „Deutschland profitiert im Wettbewerb um die klügsten Köpfe“

Das neue Zuwanderungsgesetz verbessert nach Ansicht von Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands erheblich. „Deutschland schafft endlich verlässliche Perspektiven für internationale Spitzenkräfte“, sagte Bulmahn anlässlich der abschließenden Beratungen des Vermittlungsausschusses am Dienstag in Berlin. „Deutschland profitiert von den internationalen Spitzenkräften in unserem Land.“ Deutschland werde mit den erheblich verbesserten Bedingungen für hochqualifizierte Fachkräfte im weltweiten Werben um das Personal der Zukunft nun noch erfolgreicher sein.

Bulmahn verwies auf die Chancen für Wachstum und Beschäftigung. „Der internationale Austausch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erhöht das Innovationspotenzial in unserem Land.“ Mit der Neuregelung könnten ausländische Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen, Lehrpersonen in herausgehobener Funktion sowie hochbezahlte Spezialisten wie Ingenieure und Mathematiker von Anfang an einen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommen. Dieser berechtige sie dann automatisch zur Erwerbstätigkeit.

Für ausländische Studierende werde die Möglichkeit einer Nebenerwerbsmöglichkeit deutlich flexibilisiert. Außerdem können Hochschulabsolventen nach dem Studium ein Jahr in Deutschland Berufspraxis sammeln. Das gibt ihnen die Chance, anschließend als hochqualifizierte Spitzenkraft mit einer Niederlassungserlaubnis dauerhaft bleiben zu können. Bulmahn hob hervor: „Mit dem neuen Zuwanderungsrecht wird ein Studium in Deutschland attraktiver und die Studierenden haben einen hohen Anreiz, schneller einen sehr guten Studienabschluss zu machen.“

Die Bedeutung des neuen Zuwanderungsrechts für ausländische Studierende und Wissenschaftler:

Das Zuwanderungsgesetz sieht ein einfacheres und weniger bürokratisches Verfahren vor: Statt wie bisher zwei Genehmigungen der Ausländerbehörde und der Arbeitsgenehmigungsbehörde reicht künftig ein Antrag bei der Ausländerbehörde, die die Arbeitsgenehmigungsbehörde dann intern beteiligt. Erleichterungen gelten auch für nachziehende Ehepartner und Familienangehörige.

1. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Studierende
Die Ausübung einer studentischer Nebentätigkeit ist an Hochschulen oder an anderen wissenschaftlichen Einrichtungen sowie an den Tutorien der Studentenwerke ohne Arbeitserlaubnis, das heißt ohne zeitliche Einschränkung möglich. Im Übrigen ist ein erlaubnisfreier Hinzuverdienst an bis zu 180 halben Tagen möglich. Nachziehende Familienangehörige erhalten die gleichen Erwerbsmöglichkeiten.

2. Anschlusserwerbsmöglichkeiten für Hochschulabsolventen
Hochschulabsolventen können nach dem Studium ein Jahr im Inland erwerbstätig sein, um in diesem Jahr entweder erste Berufspraxis zu erwerben oder aber einen der Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz in Deutschland zu suchen. Nach Ablauf des Jahres können sie ein Daueraufenthaltsrecht als hochqualifizierte Spitzenkraft (§ 19) erhalten. Das gilt für Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen und Lehrpersonen oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion und Spezialisten, sowie leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung, die ein Gehalt in Höhe von mindestens dem Doppelten der Beitragbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.

3. Keine Nachzugsbeschränkungen
Nachziehende Familienangehörige erhalten die gleichen Erwerbsmöglichkeiten, wie der bereits im Inland befindliche Ausländer; die Wartefrist für den Arbeitsmarktzugang nachziehender Familienmitglieder wird aufgehoben. Der Nachzug der Ehepartner von Gastwissenschaftlern ist ohne Wartezeit möglich.

Media Contact

Silvia von Einsiedel BMBF

Weitere Informationen:

http://www.bmbf.de/press/1193.php

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